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Archiv-Artikel

Schulverbot für Adrian

BILDUNG Das Amt hebt für einen 9-Jährigen die Schulpflicht auf. Das ist fast drei Jahre her. Seitdem tobt ein Kampf zwischen Behörden und Eltern. Muss Adrian auf die Sonderschule?

„Adrian wurde vorgeworfen, Schimpfworte gesagt zu haben“

JOHANNES HILDEBRANDT, ANWALT

VON KATRIN STROHMAIER

Adrian Klinik ist kein ganz einfaches Kind, findet seine alte Schule im südlichen Rhein-Main-Gebiet. Darüber möchte die Schulleitung heute nicht mehr sprechen, das Thema sei für sie „nicht mehr relevant“.

Für Adrian dagegen schon. Seit fast drei Jahren hat der heute 11-Jährige keine Schule mehr besucht. Was sich zwischen Behörden und Eltern seitdem abgespielt hat, wirkt wie eine Satire auf den deutschen Staat, in dem strenge Schulpflicht herrscht.

Das Staatliche Schulamt Rüsselsheim glaubt der Schule und befreit den Jungen im Oktober 2007 von der Schulpflicht – so lange, bis entschieden ist, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Schon die Wertungen von Adrians vermeintlichen Verhaltensauffälligkeiten gehen weit auseinander. Der stellvertretende Leiter des Schulamts, Klaus Feine-Koch, sagt: „Die Voraussetzungen für ein Ruhen der Schulpflicht waren gegeben.“ Ganz anders sieht das der Fachanwalt für Familienrecht, Johannes Hildebrandt: „Das Ganze war von vornherein rechtswidrig, da Adrian weder die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes noch die Sicherheit von Personen gefährdete.“ Der vom Schulamt angeführte Paragraf im Hessischen Schulgesetz sei 2004 bei einem Schüler angewendet worden, der einem anderen mit einem Baseballschläger Platzwunden zugefügt hatte. „Adrian wurde vorgeworfen, Kindern ihre Bleistifte weggenommen und schlimme Worte gesagt zu haben.“

Da eine Schulpsychologin damals bei Adrian Förderbedarf feststellt, will ihn das Schulamt auf eine Sonderschule schicken. Die Eltern bestehen darauf, dass ihr Sohn eine Regelschule besucht: „Ich schicke mein Kind doch nicht auf eine Sonderschule, wenn es geistig vollkommen auf der Höhe ist“, sagt Ulrike Klinik, Adrians Mutter.

Selbst wenn Adrian besonderen Förderbedarf hätte, müsste ein Regelschulbesuch möglich sein. Ein UN-Abkommen verpflichtet die Bundesrepublik seit 2009, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sofern möglich, in allgemeinbildenden Schulen unterzubringen.

Der Kampf der Eltern um dieses Recht gerät bei Adrian zu einem jahrelangen Gezerre. Zwischen Dezember 2007 und Juni 2008 unterrichtet ein Lehrer zu Hause das Kind – danach übernehmen die Eltern. Seine Eltern stellen einen Antrag auf einen individuellen Betreuer für Adrian beim Jugendamt Groß-Gerau. Der soll ihrem Sohn den Besuch einer normalen Schule ermöglichen.

„Auf diesen Antrag haben wir bis heute keine Antwort erhalten“, sagt Mutter Ulrike Klinik. Der Jugendamtssprecher, Horst Eckert, entgegnet: „Der Einsatz eines Integrationshelfers scheiterte daran, dass eine Aufnahme in einer Regelschule vom Schulamt als nicht durchführbar angesehen wurde.“

Im Sommer 2008 einigen sich Schulamt und die Familie darauf, dass Adrian eine Heimschule im Main-Taunus-Kreis besuchen soll. Voraussetzung wäre allerdings, dass Adrian stationär betreut wird – also ständig in der Schule lebt. Für die Eltern sind diese und andere Voraussetzungen untragbar. Weitere Versuche scheitern. Das Jugendamt habe der Familie wiederholt Schulen angeboten, sagt Feine-Koch. Nicht die richtigen, sagen die Eltern. Je mehr sich die Fronten verhärten, desto mehr gerät das Wohl des Jungen aus dem Blick.

Im November 2009 hebt das Verwaltungsgericht Darmstadt das Ruhen der Schulpflicht auf, das vom Schulamt immer wieder angeordnet worden war.

Ein Etappensieg für den Jungen. Das Jugendamt bewilligt den lang ersehnten Integrationshelfer. „Aber immer wenn man dachte, nun würde das was, entschieden sich die Eltern um und wollten etwas anderes“, erinnert sich Jugendamtssprecher Eckert. Bei dem zuletzt vorgeschlagenen Integrationshilfeträger sollten die Eltern garantieren, dass keine Informationen über Schule, Integrationshilfeträger, Schulamt oder Jugendamt veröffentlicht würden. Sonst werde „die probeweise Beschulung von Adrian unverzüglich abgebrochen“, steht in den Bedingungen, die den Eltern vorgelegt wurden. Ulrike Klinik fragt: „Wie sollten wir das unterschreiben?“

Inzwischen hat Familie Klinik selbst einen Integrationshelfer für Adrian gefunden, mit dessen Hilfe er im nächsten Schuljahr eine Regelschule im Landkreis Groß-Gerau besuchen könnte. Nach wie vor ist offen, ob das Jugendamt endgültig einwilligt.