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Archiv-Artikel

Zwangsarbeit aufgehoben

JUSTIZ II Das Landgericht verurteilt einen Totalverweigerer zu einer Geldstrafe

Von SVE

Das Landgericht hat am Dienstag eine Strafe von vier Monaten Haft und 600 Sozialstunden für einen Totalverweigerer in eine Geldstrafe umgewandelt. 720 Euro muss der junge Mann nun zahlen, Freiheitsstrafe und Sozialstunden sind vom Tisch. Es sei ein „faires Verfahren“ gewesen, urteilte der Verweigerer Stefan Gierke nach der Verhandlung.

Das Urteil der ersten Instanz im Januar hatte Empörung ausgelöst: Der damalige Richter hatte Gierke wegen Dienstflucht damals nicht nur zu vier Monaten Haft auf Bewährung, sondern auch zu 600 Sozialstunden verurteilt. Der Richter hatte damit nach eigenen Worten die noch nicht abgeleistete Zivildienstzeit des Angeklagten abgelten wollen. Üblicherweise werden Sozialstunden nur im zweistelligen Rahmen verhängt. Die Arbeitsstelle für Frieden und Abrüstung sprach damals von einem „skandalösen Urteil“.

Gierke hatte im August 2008 seinen Zivildienst als Hausmeister und Gärtner in einem Krankenhaus zunächst angetreten. Gleichzeitig hatte er angekündigt, nach zwei Wochen, sobald ein Ersatz für ihn gefunden wäre, seinen Dienst einzustellen. Die Begründung: In den Wochen zwischen seiner Bewerbung für die Stelle und dem Beginn der Arbeit sei er zu der Überzeugung gelangt, dass mit der Ablehnung von Kriegen auch die Ablehnung des Zivildienstes einhergehen müsse. SVE