EUGH STÄRKT SCHUTZ FÜR MENSCHEN AUS KONFLIKTSTAATEN
: Keine Abschiebung in „willkürliche Gewalt“

LUXEMBURG | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regeln für die Aufnahme von Flüchtlingen konkretisiert, die ihre Heimat wegen gewaltsamer Konflikte verlassen haben. Solche „innerstaatlichen bewaffneten Konflikte“ lägen bereits dann vor, wenn reguläre Streitkräfte eines Staates „auf eine bewaffnete Gruppe treffen“ oder solche Gruppen einander bekämpfen, entschied der EuGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Demnach ist allein die individuelle Bedrohung und nicht die Intensität der Konflikte entscheidender Maßstab für die Gewährung des Schutzes für Flüchtlinge. (Az. C-285/12)

Das Gericht stärkte damit den Schutz von Menschen, die zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt werden können, laut Urteil aber „stichhaltige Gründe“ dafür vorbringen, dass ihr Leben in ihrem Herkunftsstaat wegen eines Konflikts bedroht ist.

Dieser sogenannte subsidiäre Schutz muss dem Gerichtshof zufolge dann gewährt werden, wenn die „willkürliche Gewalt“ so groß ist, dass dem Flüchtling „allein durch seine Anwesenheit im betreffenden Gebiet“ eine ernsthafte Gefahr droht. (afp)