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Archiv-Artikel

Keiner muss in dreckige Zellen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz von Strafgefangenen gestärkt. Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Häftlings in der Transportabteilung der Haftanstalt Hannover statt, der in einer verdreckten Zelle voll rassistischer Schmierereien untergebracht war. Die Menschenwürde verbiete es, „Gefangene grob unhygienischen und widerlichen Haftraumbedingungen auszusetzen“, heißt es in dem Beschluss. Gegen eine solche Unterbringung müsse den Gefangenen auch im Nachhinein noch Rechtsschutz vor den Gerichten ermöglicht werden. Ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums bestätigte, dass der Haftraum in einem „katastrophalen Zustand“ gewesen sei. (dpa)