: Das Thema der Woche
Flora-Eigentümer Kretschmer pokert
Herr Kretschmer hat Rechte
■ betr.: „Vorerst kein Rückkauf“, taz.nord vom 1./2. 2. 14
Man kann sich als Bürger über Herrn Kretschmer ohne Ende aufregen. Für mich ist er eine Seite der Veranlassung, dass Ende Dezember Bürgerinnen und Bürger mit ihren Kindern zwischen die Fronten zwischen rechtsstaatsfern handelnder Polizei und staatsfeindlich gesinnten Krawallos gerieten.
Dennoch ist es Unrecht, was die Hamburger SPD ihm antut. Wo immer es geht, benutzt Bürgermeister Scholz die Rote Flora, um von seinen eigenen Fehlern abzulenken. Dank der Springerpresse verliert sich dann bald der Eindruck, dass die im Bezirk Altona ausgedachte bauordnungsrechtliche Quasi-Enteignung des Herrn Kretschmer überall anders in der Stadt auch funktioniert. Wer sagt denn dem Besitzer eines Lückengrundstückes, dass er demnächst nicht zwecks Lückenbebauung enteignet wird? Wer lässt den Kleingärtner sicher Tomaten pflanzen, wenn die SPD wegen Flughafenausbaus schon ein Auge auf seine Parzelle geworfen hat?
Hier geht es also um viel mehr. Um sehr viel mehr als das, was die Springerpresse und der NDR für uns filtern. Vielleicht geht es sogar um Grund- und Menschenrechte. Auch wenn Herr Kretschmer ungeliebt ist. Er hat Rechte. Und verletzt man seine Rechte, wird man irgendwann auch unsere Rechte angehen. Wer wird dann demonstrieren?
RÜDIGER BÄCKER, taz.de
Was für ein Lamento
■ betr.: „Vorerst kein Rückkauf“, taz.nord vom 1./2. 2. 14
@Rüdiger Bäcker Was ist das denn für ein Lamento – K. ist vertragl. Verpflichtungen eingegangen, die er so aber nicht einhalten will und dazu soll es jetzt eine gerichtliche Klärung geben. Hat eigentlich schon einmal jemand gefragt, wie sich eine linke/radikale Regierung die Frage von Enteignung bzw. deren Gründen vorstellte oder wie diese mit Demonstranten gegenteiliger Meinung umginge? Das müsste dann ja wohl das Paradies werden. NIKOLAUSI, taz.de
Gesellschaftliches Gegenmodell
■ betr.: „Vorerst kein Rückkauf“, taz.nord vom 1./2. 2. 14
@Nikolausi Zu einer Stadt wie Hamburg muss es ein gesellschaftliches Gegenmodell geben. Sonst geht es immer so weiter.
RÜDIGER BÄCKER, taz.de
Kapitalistischer Gernegroß
■ betr.: „Vorerst kein Rückkauf“, taz.nord vom 1./2. 2. 14
Man könnte diesem kapitalistischen Gernegroß auch zeigen, dass es anders geht. Der hat das Gebäude günstig gekauft und jetzt ein Angebot zum Rückkauf abgelehnt, dass den Kaufpreis sowieso schon um ein Vielfaches überstiegen hat.
Dabei läge dieser Rückkauf stark im öffentlichen Interesse. Das interessiert den Herrn aber nicht, er will nur möglichst viel Kapital aus der Sache schlagen. Im Grundgesetz steht eindeutig, dass Enteignungen legitim sind, sofern sie im öffentlichen Interesse liegen.
Wer zu gierig wird, sollte lernen zu verzichten. KLAUS, taz.de
Öffentliches Interesse
■ betr.: „Vorerst kein Rückkauf“, taz.nord vom 1./2. 2. 14
@Klaus Im öffentlichen Interesse läge eher ein neues Hospiz, ein Flüchtlingsheim, ein Tauschladen. Weder Kretschmer noch die Floristen sind im öffentlichen Interesse. Kretschmer ist Spekulant, Floristen nicht demokratiereif. GAST, taz.de
Rechte am Eigentum
■ betr.: „Vorerst kein Rückkauf“, taz.nord vom 1./2. 2. 14
@Klaus Welches öffentliche Interesse? Es liegt vielmehr im öffentlichen Interesse, die Rechte des Menschen an seinem Eigentum zu verteidigen und ggf. auch gegen Gewalttäter durchzusetzen. STEPHAN B., taz.de
Auch Pflichten
■ betr.: „Vorerst kein Rückkauf“, taz.nord vom 1./2. 2. 14
@Stephan B. Eigentum bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und wer gegen die Pflichten so wie hier grob fahrlässig verstößt, der muss mit der ersatzlosen Einbuße der Rechte zum Wohle der Allgemeinheit rechnen.
Wir leben schließlich nicht in irgendeinem mittelalterlichen Feudalstaat, auch wenn Deine Ansichten besser dorthin passen würden.
BUTTER BEI DIE FISCHE, taz.de
Seit wann
■ betr.: „Vorerst kein Rückkauf“, taz.nord vom 1./2. 2. 14
„Er versprach, nichts neu zu bauen und alle Verkaufserlöse aus dem Areal über den aktuellen Verkehrswert von aktuell 540.000 Euro hinaus an die Stadt abzuführen.“
Seit wann brechen mündliche Absprachen existierende schriftliche Verträge, die derartige Klauseln nicht enthalten???
M. A., taz.de
Wie geht es mit der Roten Flora weiter, wenn Eigentümer Klausmartin Kretschmer das Rückkaufs-Ultimatum des Hamburger Senats verstreichen lässt? Damit beschäftigten wir uns in der Ausgabe vom vergangenen Wochenende.