: Die Ich-AG heißt jetzt Gründungszuschuss
Die neue Fördermaßnahme für Arbeitslose soll die Fehler, die bei der Einführung der Ich-AG gemacht wurden, vermeiden helfen. Statt 36 Monate gibt es nur noch maximal 15 Monate Geld vom Arbeitsamt für Existenzgründer
Mit großem Getöse wurde die so genannte Ich-AG vor drei Jahren eingeführt; sie sollte den deutschen Arbeitsmarkt revolutionieren. Geradezu kleinlaut wird das Hartz-Instrument, das viele Arbeitslose in eine aussichtslose Selbstständigkeit führte und so die Statistik entlastete, jetzt wieder eingestellt.
Wer sich bis Juni nicht die dreijährige Förderung sichern konnte, muss sich nun an eine neues Instrument gewöhnen – den Gründungszuschuss für Arbeitslose. Dieser ersetzt sowohl die Ich-AG als auch das Überbrückungsgeld und soll den Verwaltungsaufwand in den Arbeitsagenturen verringern.
Insgesamt beträgt die Förderdauer bis zu 15 Monate. In den ersten 9 Monaten erhalten Gründer eine monatliche Förderung in Höhe ihres bisherigen Arbeitslosengeldes, zusätzlich gibt es eine Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherungen. Danach kann sich eine zweite Förderphase anschließen, in der es nur noch die 300-Euro-Pauschale gibt. Zuvor prüft die Arbeitsagentur aber die Geschäftstätigkeit und die unternehmerischen Aktivitäten der neuen Selbstständigen. Das Geld gibt es auch nur, wenn der Betroffene bei Beginn der Selbstständigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen hat.
Das neue Instrument bildet also eine Schnittmenge aus den beiden alten, aus Ich-AG und Überbrückungsgeld. Bei der Ich-AG gab es eine dreijährige Förderung, die im ersten Jahr 600 Euro, später weniger betrug. Das Überbrückungsgeld unterstützte gründungswillige Arbeitslose mit einer Förderung in Höhe ihres Arbeitslosengeldes. Der neue Gründungszuschuss ist also attraktiver als das Überbrückungsgeld, hat aber eine wesentlich kürzere Laufzeit als die Ich-AG. Damit sollen vor allem Mitnahme-Effekte und die Gründung kaum erfolgreicher Unternehmen verhindert werden. Auch sollen künftig die Geschäftspläne der Gründer sorgfältiger geprüft werden. Zudem ist ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit nicht möglich. Eine sinnvolle Maßnahme – damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer gekündigt und als staatlich subventionierter Scheinselbstständiger weiterbeschäftigt wird. ROT