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Archiv-Artikel

Kompromiss für Terror-Datei gefunden

Lange diskutiert, bis heute umstritten: In einer zentralen Datei wollen Polizei und Verfassungsschutz Informationen über Terrorverdächtige schneller austauschen. Mit den nun vereinbarten Regeln soll sich im Herbst der Bundestag befassen

VON CHRISTIAN RATH

Die seit langem geplante Anti-Terror-Datei, die den Datenaustausch zwischen deutschen Sicherheitsbehörden verbessern soll, steht vor der Verwirklichung. Die Bundesregierung will nach der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

Ursprünglich war eine reine Islamistendatei geplant, jetzt sollen auch links- und rechtsextremistische Terrorverdächtige erfasst werden. Für die zentrale Anti-Terror-Datei werden keine zusätzlichen Daten gesammelt. Vielmehr soll die Datenbank den Austausch bereits vorhandener Informationen zwischen Polizei und Verfassungsschutz erleichtern. Auch Bundesnachrichtendienst und Zollkriminalamt sollen einbezogen werden.

Natürlich durften die Sicherheitsbehörden auch bisher Daten über Verdächtige austauschen. Dies war jedoch umständlich. Oft wusste die Polizei nicht, bei welchem der 17 Verfassungsschutzämter in Deutschland Informationen zu den Verdächtigen vorlagen. Es konnte Wochen dauern, bis eine Anfrage – positiv oder negativ – beantwortet war.

Der Bundesrat wollte deshalb zunächst, dass der Verfassungsschutz alle Informationen, die er über bestimmte Verdächtige gesammelt hat, „im Volltext“ in eine gemeinsame Anti-Terror-Datei einstellt. Das lehnten aber nicht nur Datenschützer ab, weil so die Trennung von Polizei und Geheimdiensten weitgehend aufgehoben worden wäre. Auch der Verfassungsschutz hat kein Interesse an einer Volltextdatei. Er fürchtet, dass seine Quellen bald öffentlich bekannt sind, wenn die Polizei direkten Zugriff auf alle Daten bekommt. Denn tauchen Informationen erst einmal in polizeilichen Ermittlungsakten auf, können auch Anwälte sie einsehen.

Ein rot-grüner Gesetzentwurf aus dem letzten Jahr wollte die Anti-Terror-Datei deshalb als reine Indexdatei ausgestalten. Der Nutzer hätte nur gesehen, welche Behörde Informationen über eine Person gesammelt hat. Die konkrete Anfrage hätte er zusätzlich dort stellen müssen.

Jetzt haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf einen Kompromiss geeinigt: eine erweiterte Indexdatei. Der Nutzer erfährt darin nicht nur, dass und wo Informationen über eine Person vorliegen, sondern auch einige Personalien – etwa Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Kontaktpersonen. Nach Angaben des Spiegels rechnen Ermittler damit, dass einige tausend Personen in dieser Anti-Terror-Datei gespeichert werden. Auch Unternehmen und Stiftungen mit Terrorverbindungen sollen erfasst werden.

Um dem Verfassungsschutz die Mitwirkung zu versüßen, sieht der Gesetzentwurf ein Verfahren vor, das sich „verdeckte Speicherung“ nennt. Danach erkennt der Nutzer der Datei zunächst nicht, ob er mit seiner Frage einen Treffer gelandet hat. Behörden, die Informationen zu der Person haben, bekommen die Anfrage aber angezeigt und können selbst entscheiden, ob sie Kontakt zum Anfragenden aufnehmen. Die Details des Verfahrens sind noch zwischen Bund und Ländern umstritten.

Immerhin sollen Polizei, Verfassungsschutz und BND zu konkreten Fragestellungen aber Volltextdateien mit begrenztem Umfang einrichten dürfen. Über diese „Projektdateien“ sind sich Bund und Länder bereits einig. Sie waren auch schon im rot-grünen Entwurf vorgesehen. Doch die Grünen sind heute in der Opposition. Und so warnt ihr parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck, die geplante Datei sei „ein schwerer Anschlag auf rechtsstaatliche Prinzipien“. Petra Pau, Fraktionsvize der Linkspartei, glaubt, dass das Bundesverfassungsgericht die Anti-Terror-Datei beanstanden wird.

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