: Fahndung per Maut
Das deutsche Autobahnmautsystem ist schon heute darauf ausgelegt, für Fahndungszwecke eingesetzt zu werden. Alle Autobahnfahrten von Lkws über 12 Tonnen Gewicht werden vollautomatisch erfasst und mit Angaben wie Kennzeichen, Tag, Ort und Zeitpunkt für mindestens drei Jahre gespeichert. Daraus können Strafverfolger noch Jahre später Bewegungsprofile von Fahrzeugen erstellen.
Das Autobahnmautgesetz verbietet jedoch bislang, Mautdaten jenseits der Gebührenabrechnung zu nutzen. Bundesinnenminister Schäuble will dieses Verbot nun aufheben. Auch Pkws könnten betroffen sein. Schon heute fotografieren die 300 deutschen Mautbrücken jeden Pkw, der sie durchfährt. Noch werden die Pkw-Daten jedoch nicht genutzt. Die Einführung der Pkw-Maut ist eine Frage der Zeit. Bayern hat sie für 2008 angekündigt. TA