: Vertragslaufzeit beachten
BUNDESSOZIALGERICHT Verwertung von Lebensversicherung bei Hartz IV weiter offen
KASSEL dpa/taz | Die Anrechnung bestimmter Lebensversicherungen als Vermögen bei Hartz-IV-Empfängern ist weiterhin ungeklärt. Das Bundessozialgericht in Kassel verwies am Donnerstag einen entsprechenden Streit an das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (LSG) zurück. Im konkreten Fall hatte das zuständige Jobcenter einer Frau aus Nordfriesland Hartz IV nicht bewilligt, weil sie eine Lebensversicherung im Rückkaufwert von 6.500 Euro hatte. Das LSG entschied, dass der Verlust von 16,7 Prozent bei der Auflösung der Versicherung zumutbar sei. Der Entscheidung des LSG folgte das BSG nicht: Statt nur auf den Rückkaufwert zu achten, müssten auch die Laufzeit des Vertrages oder die Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Das LSG muss den Fall nun neu verhandeln.