Schulgesetz soll warten

VERFASSUNGSKLAGE Anwalt fordert Bürgerschaft auf, die Abschaffung der Primarschule zurückzustellen

Die Kläger gegen den Volksentscheid machen ernst. Nachdem die taz und andere Medien am Freitag von dem Plan berichteten, das neue Schulgesetz am 15. September im Schnellverfahren in erster und zweier Lesung zu verabschieden, faxte Kläger-Anwalt Uwe Lipinski einen Brief an die vier Fraktions-Chefs in Hamburg. Man möge die zweite Lesung zurückstellen, bis die Klage entschieden sei. Andernfalls wären seine Mandanten gezwungen, eine „einstweilige Anordnung“ beim Verfassungsgericht zu beantragen.

Wie berichtet, hat der Heidelberger Jurist am 27. August Klage gegen den Primarschul-Volksentscheid beim Verfassungsgericht eingereicht. Der Entscheid sei „evident verfassungswidrig“, unter anderem weil doppelt mit Ja abgestimmt werden konnte. Dies laufe dem Zweck des Hindernis-Quorums zuwider, das sichern soll, dass nur jene Forderungen am Parlament vorbei durchgesetzt werden, die von einem Fünftel „innerlich unterstützt werden“.

CDU, SPD, GAL und Linke verständigten sich bereits auf ein Schulgesetz, in dem die Primarschule gestrichen wird. Dies ist nötig, weil Volksentscheide verbindlich sind. Doch laut Lipinski wäre dieser „Sofortvollzug“ des Volksentscheids durch das Parlament ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme zwischen Verfassungsorganen. „Der Respekt vor der juristischen Höchstinstanz“ der Stadt gebiete es, dass die Hauptsacheentscheidung abgewartet werde.

Die GAL hat sich mit der Sache noch nicht befasst. „Der Brief kam erst Freitagabend“, sagt Schulpolitiker Michael Gwodsz. Linke-Fraktionschefin Dora Heyenn sprach sich für ein Moratorium aus und sagte, man akzeptiere „nur einen Volksentscheid, der rechtskräftig ist“. Bis dahin werde die Linke einer Schulgesetzänderung nicht zustimmen. KAJ