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Archiv-Artikel

AKTENZEICHEN AZ 5-2 StE 2/05

Von HP

Der Fall: Drei kurdische Männer aus dem Norden des Irak sollen in Deutschland für die nordkurdische fundamentalislamistische Ansar al-Islam Kämpfer rekrutiert und Geld gesammelt haben. Zudem sollen sie 2004 einen Anschlag auf den Expräsidenten des Irak, Ajad Allawi, geplant haben.

Die Anklage: Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein. Das ist strafbar nach § 129 b Strafgesetzbuch. Ebenso verbietet das Sicherheitspaket I, das die Bundesregierung nach dem 11. September 2001 aufgelegt hat, radikale Religionsgemeinschaften. Der Geldtransfer verstößt zudem gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Das Strafmaß: § 129 b sieht für Mitgliedschaft, Unterstützung, Rädelsführerschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen ebenso wie in inländischen, Freiheitsstrafen bis zu 10, für Werbung bis zu 5 Jahre vor. HP