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PSYCHIATRIE-VERWAHRUNGSieben Straftäter klagen erfolgreich

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat den Klagen von sieben Straftätern stattgegeben, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafen in psychiatrischen Kliniken verwahrt werden sollten. Die Richter forderten die zuständigen Gerichte in dem Beschluss auf, die geplante Unterbringung erneut zu prüfen und besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Das Therapie-Unterbringungsgesetz müsse „verfassungskonform“ ausgelegt werden. Ob sich danach der Wunsch der Kläger nach Freilassung erfüllt, ist aber offen. (afp)

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