: Dix fordert mehr Bürgerrechte
Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix hat Nachbesserungen bei der Anpassung des Berliner Meldegesetzes an die bundesrechtlichen Vorgaben angemahnt. Vor dem parlamentarischen Innenausschuss, der sich mit dem Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Meldegesetzes befasste, forderte Dix gestern, drei für den Datenschutz wichtige Punkte im Gesetz zu berücksichtigen. Der Datenschutzbeauftragte sprach sich zum einen dafür aus, dass Bürger bei der Meldebehörde künftig erfragen können, welchen Stellen diese eine so genannte einfache Melderegisterauskunft erteilt hat. Es widerspreche dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, dass solche Auskünfte bislang nicht erteilt würden. Dix zufolge soll der Bürger bei der Meldebehörde zudem eine Vertrauensperson benennen dürfen, die im Unglücksfall zu benachrichtigen ist. Der Datenschutzbeauftragte regte darüber hinaus an, dass die Berliner der Weitergabe von Daten durch die Meldebehörde an Adressbuchverlage künftig zustimmen müssen. DDP