: Kein Rauswurf wegen 160 Euro
JUSTIZ Bahnangestellte schummelte bei Abrechnung von Feier. Gericht: Fristlose Kündigung unwirksam
BERLIN dpa | Die Bahn muss die fristlose Kündigung einer langjährigen Angestellten wegen falsch abgerechneter 160 Euro zurücknehmen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah das Vertrauensverhältnis nach 40-jähriger Arbeitszeit ohne Beanstandungen „durch die einmalige Verfehlung noch nicht vollständig zerstört“, wie die Justiz am Donnerstag mitteilte.
Die Frau hatte Bewirtungskosten für ihr 40. Dienstjubiläum falsch abgerechnet und die Bahn um 160 Euro betrogen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Damit entschied nach dem öffentlichen Streit um die Kündigung einer Kassiererin wegen eingelöster Pfandbons erneut ein Gericht zugunsten von Arbeitnehmern.
Die Bahn-Angestellte hatte sich von einem Lieferanten eine Gefälligkeitsquittung über 250 Euro ausstellen lassen, obwohl die Feier nur 90 Euro kostete. Als dies herauskam, kündigte die Bahn ihr fristlos. Eine vom Gericht vorgeschlagene Einigung lehnte das Unternehmen ab.
Das Gericht sah zwar eine „strafrechtlich relevante, grobe Pflichtwidrigkeit“. Letztlich habe bei der Interessenabwägung jedoch mehr gegen die Kündigung gesprochen. Die Richter bezogen sich dabei auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Juni zugunsten einer Kassiererin.