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Zulassung von PID-Zentren

MEDIZIN Lageso soll für Zentren für Präim- plantationsdiagnostik zuständig sein

In Berlin soll künftig das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) für die Zulassung von Zentren für Präimplantationsdiagnostik (PID) zuständig sein. Die bereits bestehende Ethikkommission des Landes soll die Anträge auf Durchführung einer PID prüfen und bewerten. Der Senat beschloss dazu am Dienstag einen Gesetzentwurf. Die Geschäftsstelle der Ethikkommission hat ihren Sitz im Lageso.

Bei der PID wird ein außerhalb des Körpers erzeugter Embryo vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf genetische Krankheiten untersucht. Der Bundestag hatte 2011 mit einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes diese Tests in Ausnahmen erlaubt. Seit Februar 2014 ist eine Untersuchung ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten zugelassen. Erlaubt ist die PID zudem nur, wenn eine Ethikkommission den Einzelfall geprüft und grünes Licht gegeben hat.

Für die Genehmigung der Durchführung künstlicher Befruchtungen soll künftig ebenfalls das Lageso zuständig sein. Bisher liegt die Zuständigkeit beim Gesundheitssenat. Die Senatsverwaltung soll durch das Gesetz zudem ermächtigt werden, durch Verordnung Näheres zu den Transplantationsbeauftragten in den Berliner Entnahmekrankenhäusern zu bestimmen. Im Juli 2012 war eine Vorschrift in das Transplantationsgesetz aufgenommen worden, nach der alle Entnahmekrankenhäuser Transplantationsbeauftragte einsetzen müssen.

Bundesweit wird es voraussichtlich fünf Ethikkommissionen geben. Nach Angaben der Hamburger Gesundheitsbehörde wird bundesweit mit etwa 300, im Norden mit etwa 50 PID-Untersuchungen jährlich gerechnet. Brandenburg hat sich der gemeinsamen PID-Ethikkommission der sogenannten Nordländer angeschlossen. (epd)

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