: Nicht für alle Kinder gibt es monatlich 20 Euro extra
Bildungspaket Von den Extraleistungen werden nicht alle Kinder gleichmäßig profitieren. Ein Überblick
BERLIN taz | Für die Extraleistungen des Bildungspakets für Kinder im Hartz-IV-Bezug sind insgesamt 620 Millionen Euro jährlich veranschlagt. 120 Millionen Euro fließen in einen Zuschuss für Schulmittagessen. 500 Millionen Euro, also rund 20 Euro pro Kind im Monat, gibt es für Nachhilfeunterricht, das Schulbasispaket mit Geld für Schulbedarf und der Kostenübernahme für Tagesausflüge sowie für Gutscheine für Musikunterricht, Sport und Ferienangebote.
Bekommt jetzt jedes Kind Leistungen im Wert von 20 Euro?
Nein. Denn nicht jedes Kind erhält automatisch alle Leistungen. Außerschulische Lernförderung gibt es beispielsweise nur, wenn die Schule den Bedarf bestätigt und das Jobcenter diesen Bedarf auch bewilligt. Dafür gelten strenge Regeln. Um auf Freizeit- und Kulturangebote zurückzugreifen, müssen diese vor Ort auch existieren. Und ein Zuschuss zum Mittagessen fließt nur, wenn Schule oder Kita diesen Service auch anbieten. Das beträfe bundesweit jedoch nur 20 Prozent der Schulkinder, kritisiert die SPD. Gibt es einen Zuschuss, muss als Eigenanteil ein Euro aus der Regelleistung bezahlt werden, den Restbetrag übernimmt das Jobcenter.
Sind alle Leistungen neu?
Nein. Bereits die große Koalition führte das Schulbedarfspaket ein, damit Familien einmal im Jahr für 100 Euro Stifte, Bücher oder Hefte kaufen können. Jetzt heißt das Ganze Schulbasispaket und wird zweimal im Jahr ausgezahlt: einmal 70, einmal 30 Euro.
Bekommen Kinder aus Familien, die kein Hartz IV, aber den Kinderzuschlag beziehen, auch das Bildungspaket?
Dazu sei noch keine grundsätzliche Entscheidung gefallen, heißt es im Bundesarbeitsministerium, man führe derzeit Ressortgespräche.
Was hat sich bei den Kinderregelsätzen verändert?
Die Gesamthöhe der Regelsätze bleibt gleich. Es gibt 215 Euro für Kinder bis unter 6 Jahre, 251 Euro für 6- bis 13-Jährige und 287 Euro für 14- bis 18-Jährige. Kinder im Alter von 6–13 Jahren bekommen im Monat beispielsweise 96,55 Euro für Nahrungsmittel und Getränke, 21,87 Euro für Kleidung und 9,60 Euro für Schuhe. Für Freizeit, Unterhaltung und Kultur, darunter Sportartikel, Spielwaren, Bücher und Eintrittsgelder, gibt es monatlich 41,33 Euro. Posten für Schreibwaren und Zeichenartikel (zuletzt rund 2 Euro im Monat) sind, wegen des Bildungspakets, nicht mehr im Regelsatz enthalten. Rausgefallen ist auch Geld für den Kauf eines Fahrrads. Das liegt an der Art und Weise, wie die Statistik ermittelt wurde, aus dem der Regelsatz abgeleitet wird. Neu sind 1,16 Euro für Kursgebühren. EVA VÖLPEL