: Scholz zurechtgewiesen
BLEIBERECHT Laut Bundestags-Gutachten könnten die Lampedusa-Flüchtlinge aufgenommen werden
CHRISTIANE SCHNEIDER, LINKE
Den rund 300 libyschen Kriegsflüchtlingen der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ könnte ein humanitäres Aufenthaltsrecht vom SPD-Senat gewährt werden. Das geht aus einem neuen Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor, das die Linkspartei angefordert hatte. Dem Gutachten zufolge werde den obersten Landesbehörden bei einer Aufenthaltsgenehmigung nach §23 Aufenthaltsgesetz „ein weiter politischer Beurteilungsspielraum eingeräumt“. Es handele sich um eine „politische Leitentscheidung“ mit „weitem politischem Ermessen“.
Bisher hatte Bürgermeister Olaf Scholz immer bestritten, dass juristisch ein Aufenthaltsrecht nach §23 Aufenthaltsgesetz machbar sei. Das verstoße gegen das EU-Dublin-III-Abkommen. „Das stimmt nicht. Flüchtlingsgruppen kann ein Aufenthaltsrecht erteilt werden“, kritisiert die Bürgerschaftsabgeordnete der Linkspartei, Christiane Schneider: „Scholz muss sich endlich den Fakten stellen.“
Zwar kommt das Gutachten auch zu dem Ergebnis, dass die rechtlichen Spielräume des Senats „im Einvernehmen“ mit dem Bundesinnenministerium ausgelotet werden müssten, in Berlin hatte man jedoch schon im Juli vorigen Jahres erklärt, dass sich das Ministerium einer politischen Lösung nicht entgegenstellen würde: „Die Letztentscheidung“ liege beim Senat, hieß es damals.
„Es fehlt dem Bürgermeister also nicht an rechtlichen Möglichkeiten, sondern schlicht am politischen Willen, eine gruppenbezogene Lösung für die Lampedusa-Flüchtlinge herbeizuführen“, folgert Schneider daraus. KVA