Therapie wird teuer

SICHERUNGSVERWAHRUNG Brandenburgs Justizminister fordert ordentliche Ausstattung

„Sie muss eine Maßnahme der Besserung sein“

JUSTIZMINISTER SCHÖNEBURG (LINKE)

Das größte Problem für die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung wird nach Ansicht von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) die Finanzierung sein. „Eine Betreuung, die den geforderten Anforderungen gerecht werden soll, wird viel Geld kosten. Dafür werden wir kämpfen müssen“, sagte Schöneburg am Montag. „Da braucht man viel Durchsetzungsvermögen gegenüber den Finanzministerien.“ Hilfreich wäre bei diesem unpopulären Thema zudem die Unterstützung aller Parteien, da der Justizhaushalt bescheiden sei.

Auch um die Kosten zu senken, setzt Schöneburg auf eine verstärkte Zusammenarbeit der Bundesländer, wie Berlin und Brandenburg sie anstrebten. „Wir haben überall das Problem, dass die Haushaltslagen nicht so günstig sind. Gerade für finanz- und bevölkerungsschwache Länder sind Vollzugsgemeinschaften sinnvoll“, sagte der Minister. „Das derzeit noch geltende Strafvollzugsgesetz aus den 1970er Jahren sieht dies auch vor.“ Gute Beispiele lieferten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Brandenburg will seine gefährlichen Straftäter künftig nach einem gemeinsamen Konzept mit Berlin unterbringen. Schöneburg bezeichnete die Zusammenarbeit – ungeachtet öffentlicher Diskussionen – als gut. Die eingesetzte Arbeitsgruppe zur künftig humaneren Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung arbeite weiterhin an den Eckpunkten für die Zusammenarbeit. Das Ergebnis soll bis zum Jahreswechsel vorliegen. Schöneburg geht davon aus, dass es bis zum Jahr 2020 in beiden Ländern etwa 50 bis 70 Straftäter in Sicherungsverwahrung geben wird.

Das Ziel für deren Unterbringung muss nach Überzeugung des Ministers lauten: „So viel Sicherheit nach außen wie nötig, so viel Freiheit nach innen wie möglich.“ Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zu einer Reform der Sicherungsverwahrung gezwungen. „Wir dürfen sie nicht wie eine zusätzliche Haftstrafe vollziehen. Sie muss eine Maßnahme der Besserung sein“, betonte er. „Wichtig ist ein Konzept, das es ermöglicht, therapeutische Angebote wirklich zu nutzen.“

Schöneburg beschrieb die Gruppe der Sicherungsverwahrten als sehr unterschiedlich: Mörder zählen ebenso dazu wie Sexualstraftäter oder wegen Eigentumsdelikten Verurteilte. Für diese Persönlichkeitsprofile müsse es spezifische Therapieangebote geben. „Man kann nicht überall alles anbieten. Das wird zu beliebig“, meinte er. „Nötig sind die besten Behandlungsangebote.“ Dies müsse auch Vorrang haben gegenüber dem Grundsatz einer heimatnahen Unterbringung. „Ein gutes Angebot ist wichtiger als die Kilometeranzahl.“ (dpa)