: Bluttests bei Polizei zulässig
DUISBURG dpa/taz ■ Die umstrittenen Bluttests für Polizisten in Duisburg sind zulässig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage eines Kriminalhauptkommissars abgewiesen, der nicht mehr ans Steuer eines Streifenwagens darf, weil er keine Blutprobe abgeben wollte. Wegen seiner besonderen Treuepflicht müsse ein Polizeibeamter einen solchen Eingriff hinnehmen, so das Gericht in seinem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: 2 K 3129/06). Der Polizist könne sich nicht auf die informationelle Selbstbestimmung berufen. Der Duisburger Polizeipräsident Rolf Cebin hatte angeordnet, dass alle Beamten bei der Fahrtauglichkeitsprüfung eine Blutprobe abgeben müssen. Der Polizeiarzt soll so Alkohol- und Drogenmissbrauch erkennen.