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Archiv-Artikel

Noch immer wird zu viel gesägt

BAUMSCHUTZ 2009 hat Rot-Grün die Baumschutzordnung novelliert – mit ungenügenden Ergebnissen, wie der BUND in einer Studie nachweist

Rot-Grün erweiterte den Schutzbereich zwischen Baum und Bauvorhaben um einen Meter – zu wenig, sagt der BUND

Wenn gebaut wird, genießen Bäume in Bremen zu wenig Schutz, sagt der BUND Bremen. Daran habe auch die vor anderthalb Jahren von der rot-grünen Landesregierung verschärfte Baumschutzordnung nicht genug geändert. Konkret würden Bäume beim Planen nicht berücksichtigt beziehungsweise während der Arbeiten so stark geschädigt, dass sie später eingingen.

Ein besonders fatales Beispiel sei ein Bauprojekt in Oberneuland: Auf Gut Holdheim gab es 154 baugesetzlich geschützte alte Laubbäume – doch als die Neubauten standen, waren nur noch 20 Bäume übrig. In solchen Fällen zeige sich vor allem ein Problem der Abstimmung, sagt Georg Wietschorke vom BUND: Oft wisse die Baumschutzbehörde gar nicht, wo gebaut wird. Das dementiert der Sprecher des Bau- und Umweltressorts, Michael Ortmanns: Eine Genehmigung gebe es nur mit Zustimmung der Baumschutzbehörde, auch in der Baubehörde habe der Naturschutz „hohen Stellenwert“.

In den Fallbeispielen der BUND-Studie sieht das anders aus: Baumschutz greift offenbar nur dann, wenn die Bauherren selbst an ihm interessiert sind. Andernfalls würden auch die nicht gefällten Bäume häufig durch gekappte Wurzeln, Bodenverdichtung und Absenkungen des Grundwasserspiegels nachhaltig geschädigt. Zudem gebe es zu viele Ausnahmeregelungen: Bei ein- oder zweigeschossigen Neubauten oder Projekten mit bereits genehmigten Bauvorbescheiden sei die Baumschutzbehörde gar nicht erst involviert.

Neben grundsätzlichen Bewertungen enthält die Studie auch praktische Vorschläge: Eine obligatorische Erfassung aller Bäume auf einem Baugelände zum Planungsbeginn sei erforderlich. Bereits bei Baubeginn werde zu oft gefällt, meint Wietschorke. Die rot-grüne Baumschutzordnung habe den erlaubten Fällbereich rings um ein Bauvorhaben um lediglich einen Meter verkleinert – zu wenig, sagt Wietschorke. Derzeit darf im Umkreis von vier Metern gefällt werden, sofern der Baum nicht dicker als 2,50 Meter ist.

Ortmanns hingegen betont, die neue Verordnung schütze im Schnitt rund 20 Prozent mehr Bäume.

Trotz aller Baumschutz-Notwendigkeit weist Wietschorke darauf hin, dass Lückenbebauung samt unvermeidlicher Fällungen sinnvoll sein könne. Bremen habe schließlich einen Flächenverbrauch von 100 Hektar im Jahr. Andreas Koob