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Archiv-Artikel

Gesetz für die Banken

OUTSOURCING Bundesrat will Auslagerung von Firmen- teilen steuerlich fördern. Lohndumping befürchtet

HAMBURG taz | Der Trend zum Outsourcing ist in der Finanzbranche ungebrochen: Banken und Sparkassen schließen „vertriebsferne“ Abteilungen und bündeln die Tätigkeiten in neuen Unternehmen. Häufig sind diese nicht an die Tarifverträge gebunden, oder es gelten schlechtere Haustarife. Diese Drittgesellschaften wickeln dann Überweisungen ab, beraten Kunden im Internet oder pflegen Computersysteme.

Der Bundesrat hat nun eine Gesetzesänderung angestoßen, um dieses Outsourcing ab 2011 steuerlich zu begünstigen. Kreditinstitute müssten dann für Leistungen der ausgelagerten Firmenteile unter bestimmten Bedingungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen.

Sparkassen profitieren

Davon könnten vor allem die Sparkassen und Genossenschaftsbanken profitieren. Denn in einem privaten Großkonzern wie der Commerzbank sind interne Leistungen ohnehin von der Mehrwertsteuer befreit. Dagegen gehören beispielsweise die IT-Zentren der Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht zum Konzern und zahlen deshalb bislang Mehrwertsteuer.

Mit der Neuregelung würde diese Steuerpflicht fallen. Dem Staat könnten dann rund 500 Millionen Euro entgehen, warnt der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske. Dem widerspricht der Sparkassenverband DSGV: „Ver.di macht eine falsche Rechnung auf.“ Für das gemeinsame IT-Zentrum der Sparkassen werde man auch weiterhin Steuern zahlen, versichert eine Verbandssprecherin. Greifen könnte die Steuerbefreiung aber bei neuen Outsourcing-Projekten.

Der Bundesrat begründet die Reform mit der notwendigen Umsetzung einer EU-Richtlinie. Unterstützung dafür kommt vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA), einer gemeinsamen Interessenvertretung der Finanzbranche. Eine Umsetzung der Richtlinie sei „dringend geboten“, schreibt der ZKA an den Bundestag.

Europarechtler Joachim Wieland von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften hält dagegen: „Die vorgeschlagene Steuerbefreiung ist mit den für Deutschland bindenden Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht zu vereinbaren.“ Danach muss für jede Dienstleistung, die gegen Entgelt erbracht wird, Mehrwertsteuer gezahlt werden, notiert Wieland in einem Kurzgutachten für Ver.di. Der Bundestag wird Ende des Monats entscheiden. HERMANNUS PFEIFFER