: Datenschutz für alle oder keinen!
betr.: „Friedrich Merz will heimlich verdienen“, taz vom 12. 10. 06
Die klagenden Abgeordneten hatten keine Probleme damit zu beschließen, dass ALG-II-BezieherInnen sich offenbaren müssen, dass in vielen anderen Bereichen der Datenschutz abhanden kam. Für sich selbst pochen sie auf Datenschutz. Welche Scheinheiligkeit. Für wen gilt unser Grundgesetz? In diesem Fall Artikel 3 des Grundgesetzes? Für einige wenige? Oder für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger? Datenschutz für alle oder keinen!
MARION MANNECK, Essen