: Google steigt ins Drohnengeschäft ein
TECHNIK Der IT-Konzern übernimmt einen Hersteller solarbetriebener Flieger und sticht Facebook aus
NEW YORK/BERLIN afp/rtr/taz Der Internetkonzern Google kauft den US-Hersteller Titan Aerospace, der unbemannte Luftfahrzeuge mit Solarantrieb baut. Nach der Übernahme des Roboterherstellers Boston Dynamics und dem auf künstliche Intelligenz spezialisiertem Startup DeepMind ist es die dritte Investition in eine neue Technologie innerhalb kurzer Zeit. Eine Kaufsumme nannten die beiden Unternehmen nicht.
Im Gegensatz zu den meisten Drohnen sollen sich die Solarmodelle bis zu mehreren Jahren in der Luft halten können. Für Google ist das nach eigenen Angaben als Möglichkeit für die Internetversorgung von abgelegenen Gebieten interessant, die weder über Funknetze noch per Kabelanschluss erschlossen sind. Bereits in der Vergangenheit hatte der Konzern sein Projekt „Loon“ vorgestellt. Dabei sollen solarbetriebene Ballons die Internetversorgung in solchen schlecht zugänglichen Gegenden ermöglichen.
Mit der Übernahme verspricht sich Google nach Angaben eines Sprechers den Zugang zu „Millionen“ Internetnutzern in abgelegenen Regionen. Zudem führt der Konzern humanitäre Argumente für die neue Technologie an: So könnten etwa Hilfseinsätze bei Katastrophen vorgenommen werden, Umweltzerstörung wie die Abholzung von Wäldern lasse sich aufklären und eindämmen.
Berichten zufolge hatte sich auch Facebook für Titan Aerospace interessiert. Ende März kündigte das Unternehmen dann eigene Pläne für die Entwicklung dieser Technologie an und gab die Übernahme der auf Solardrohnen spezialisierten Firma Ascenta bekannt.
Drohnen sind in den vergangenen Monaten auch in einem anderen Bereich in den Fokus gerückt: Logistik. So experimentieren bereits mehrere große Unternehmen mit Drohnen, die beispielsweise Pakete ausliefern sollen oder Medikamente in schwer zugängliche Gebiete. Ein Problem dabei ist meist die Energieversorgung des Fluggeräts: So schaffte eine von Amazon vorgestellte Drohne gerade einmal 16 Kilometer. Auch die rechtliche Situation setzt dem Betrieb Grenzen: Im Gegensatz etwa zu leichten Modellflugzeugen brauchen die Betreiber bei Drohnen eine Aufstiegserlaubnis von der Luftfahrtbehörde.