: Die Nachbesserer
Noch immer sind einige Details für den Gesetzentwurf, den das Kabinett morgen beschließen will, offen. Ein Beispiel: Hartz-IV-Empfänger sollen mit der Möglichkeit zu einem schnellen Wechsel der Krankenkasse um die Zahlung des künftigen Zusatzbeitrags herumkommen können. Dafür muss ein Sonderkündigungsrecht eingeführt werden – gesetzestechnisch „Neuland“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Ein Sprecher sagte gestern, das Kündigungsrecht müsse noch ausformuliert werden, werde aber Teil des Kabinettsentwurfs. Da werden die Parlamentarier sicher gern draufgucken. TAZ