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Gericht stärkt Datenschutz

FREIBURG taz ■ Das Bundesverfassungsgericht hat den Datenschutz gegenüber Versicherungen gestärkt. Wenn der Inhaber einer Berufsunfähigkeits-Versicherung im Schadensfall pauschal alle Ärzte und Krankenhäuser von der Schweigepflicht entbinden müsse, verstoße dies gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter. Der Versicherte wisse nicht mehr, wer wann welche Informationen über ihn an seine Versicherung weitergibt. Damit wurde eine bei allen Assekuranzen benutzte Muster-Erklärung beanstandet. Es genüge, wenn der Versicherte nur die Ärzte und Krankenhäuser von der Schweigepflicht befreie, von denen die Versicherung Angaben benötige. Dies sei für die Versicherungen zwar umständlicher, sie dürften dafür von ihren Kunden aber eine angemessene Gebühr verlangen. Az.: 1 BvR 2027/02r CHR

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