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Archiv-Artikel

hamburg heute Wer hat Vorfahrt am Hafenrand?

Eine Kundgebung der Bauwagenszene im April 2004 geht heute erneut vor Gericht

Von KVA

Der Termin war gesetzt – und wegen einer Großveranstaltung schon einmal verschoben worden. „Einmal im Leben pünktlich sein …“ lautete die Devise der Bauwagenszene. Tatsächlich waren alle pünktlich. Um kurz vor sieben Uhr fuhren am Samstag, dem 24. April 2004, aus dem gesamten Bundesgebiet 99 Wohngefährte vor der ehemals besetzten Häuserzeile an der St. Pauli Hafenstraße auf, um für ihre Lebensform in rollenden Gefährten zu werben.

Obwohl die Polizei bereits tags zuvor von der Aktion Wind bekommen hatte, wurde die harte Tour gefahren: Die Staatsmacht löste die Versammlung auf, weil diese vorher nicht angemeldet worden war. Begründung: Nötigung von Autofahrern. Die Polizei knackte für den Abtransport dutzende Fahrzeuge und nahm dabei Beschädigungen in Kauf. 50 Fahrzeughalter sind im Umkreis festgenommen und später angeklagt worden.

Mehrere Verkehrsgerichte haben inzwischen unisono geurteilt, die Demo habe auch das Ziel gehabt, den Verkehr zu behindern. Bei den verfassungsrechtlichen Aspekten zeigten sich die RichterInnen überfordert. Das Präsidium des Landgerichts hat nun ein Machtwort gesprochen. Ein Musterverfahren ist in zweiter Instanz an eine normale Strafkammer übertragen worden.

KVA

Heute, 9.00 Uhr, Landgericht Hamburg, Kapstadtring 2 (Claudius Peters Haus), Saal 901