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Archiv-Artikel

Regierung will Liste mit Risikoflughäfen

LUFTFRACHT Nach den Paketbombenfunden aus dem Jemen will die Koalition Importe von ausländischen Airports verbieten – wenn sie unsicher sind

Von WOS

BERLIN taz | Als Reaktion auf die Paketbomben aus dem Jemen will die Bundesregierung eine Liste von Risikoflughäfen außerhalb der EU erstellen. Das teilte Innenstaatssekretär Klaus-Dieter Fritsche (CSU) am Mittwoch mit. Je nach Einschätzung des Risikos kann es dann zu einem Einflugverbot von als unsicher eingestuften Flughäfen kommen.

Ende Oktober war eine im Jemen aufgegebene Paketbombe auf dem Köln-Bonner Flughafen für den Weiterflug nach Großbritannien umgeladen und erst dort entdeckt worden. Daraufhin hatte die Regierung Konsequenzen angekündigt.

Dem Innenministerium schwebt eine fünfstufige Risikoskala für Flughäfen außerhalb der EU vor. Bei unwesentlichem Risiko soll es Stichprobenkontrollen in den Ländern geben, bei höheren Risikostufen zusätzliche Kontrollen beim Umladen. Nur bei der höchsten Stufe ist ein Einflugverbot vorgesehen. Beamte der Bundespolizei sollen die Frachtkontrolle vor Ort im Ausland überprüfen. Außerdem soll das Innenministerium in Zukunft die Möglichkeit erhalten, bei konkreter Terrorgefahr Flüge und Frachtimporte unmittelbar zu stoppen. Als weitere Maßnahmen schlägt der von Innenstaatssekretär Fritsche geleitete Arbeitsstab „Luftfrachtsicherheit“ vor, die Möglichkeit des unmittelbaren Nachverfolgens der Sendung per Internet in bestimmten Fällen einzuschränken. Außerdem soll nach Ansicht des Arbeitsstabs das Telefonieren mit dem Handy an Bord weiterhin nicht möglich sein. Beides soll Anschläge erschweren.

Eine große Reform der Frachtkontrolle, mit der manche gerechnet hatten, ist nicht vorgesehen. So soll zwar die Bundespolizei mehr Kompetenzen bekommen, der Arbeitsstab lehnte es aber ab, die Verantwortung für die Luftfrachtkontrollen komplett auf das Innenministerium zu verlagern. So soll das dem Verkehrsministerium unterstehende Luftfahrtbundesamt weiter für die Zulassung der Versendefirmen zuständig sein. WOS