: Schornsteinfeger müssen zahlen
Sonderumlage der Handwerkskammer war laut Gericht vermutlich rechtswidrig, aber nicht für Schornsteinfeger
Bremens Schornsteinfeger, die Speerspitze des Widerstands gegen die Sonderumlage der Handwerkskammer zur Sanierung des defizitären Berufsfortbildungszentrum (BFZ), nehmen ihre Klage zurück und werden die Umlage zahlen. Das war gestern das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Mehrere tausend Bremer Handwerker müssen, so hat es die Vollversammlung der Handwerkskammer 2005 beschlossen, je nach Betriebsgröße und geschäftlicher Situation zwischen 150 und 1.000 Euro zusätzlich zu den normalen Kammer-Abgaben zahlen – weil das Berufsfortbildungszentrum ihrer Kammer sich nicht rechtzeitig auf zurückgehende Ausbildungszahlen und sinkende staatliche Zuschüsse eingestellt hat. Das BFZ machte allein 2004 ein Defizit von einer Million Euro. Die Schornsteinfeger fanden die Umlage unbillig, zumal ihre Innung die Lehrlings-Ausbildung selbst finanziere und vom BFZ nur die Räume nutze.
Das Verwaltungsgericht sah das anders: Grundsätzlich können die Schornsteinfeger das Angebot der Überbetrieblichen Lehrlings-Unterweisung (ÜLU) nutzen, müssen sich deshalb an der Umlage beteiligen. Es gebe aber viele Gewerke, für die das BFZ gar keine ÜLU-Angebote macht – da hätte die Vollversammlung der Handwerkskammer differenzieren müssen, stellten die Richter fest. Insofern sei womöglich der gesamte Beschluss rechtswidrig, zumindest hätten die Gewerke, die von der ÜLU nicht profitieren, aber einen Anspruch auf Beitragsminderung, nach Berechnungen des Gerichtes um rund 25 Prozent.
Das will Handwerker-Präsident Joachim Fehrmann auf keinen Fall, weil es die „Solidarität“ unter den Handwerkern verletzen würde. Rund 1.000 Handwerker hatten Widerspruch gegen den Sonder-Obulus eingelegt – sie hätten die Chance, eine Klage einzureichen, soweit ihr Gewerk nicht von der ÜLU betroffen ist. Die Schornsteinfeger gehören nicht dazu – sie nahmen gestern ihre Klage zurück und bekamen dafür die Zusage, dass sie weder mit Nachforderungen noch bis zum Jahr 2010 mit weiteren Sonder-Umlagen für das BFZ rechnen müssen. kawe