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Archiv-Artikel

DER CRASHKURS Zweitwohnung anmelden

Für alle Parlamentarier, die sich in Zukunft mit dieser Frage überfordert fühlen sollten

Was zählt als Zweitwohnung?

Jede Unterkunft, die neben der Hauptwohnung „Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs dient“, und das mindestens ein Jahr lang. Dazu zählen laut Berliner Zweitwohnungsgesetz auch Wohnwagen oder Wohnschiffe, „sofern sie nicht oder nur gelegentlich bewegt werden“.

Wie viel muss ich zahlen?

In Berlin werden 5 Prozent der Nettokaltmiete erhoben. Das ist weniger als überall sonst, normal sind etwa 10 Prozent.

Ja, ich muss auch dann Zweitwohnungssteuern zahlen wenn …

… ich Eigentümerin bin oder mir jemand die Wohnung unentgeltlich überlässt und ich deshalb gar keine Miete für meine Zweitwohnung bezahle, auf deren Basis der Steuersatz erhoben werden könnte. In diesem Fall gilt der jeweilige Mietspiegel. Und ja, auch falls ich mir gleich zwei Wohnungen in einer Stadt leiste, wird die Steuer fällig.

Wie umgehe ich die Steuer?

Ich könnte z. B. ins Pflegeheim gehen, in eine Laube im Schrebergarten einziehen oder es mir in „Räumen zum Zwecke des Strafvollzuges“ gemütlich machen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, zu heiraten und sich mit dem Ehepartner die Hauptwohnung zu teilen – eine Ausnahmeregelung, mit der sich das Bundesverfassungsgericht 2006 schützend vor die Ehe stellte.

Wann und wo entrichte ich die Abgabe?

Einmal im Jahr zum 15. Juli an das zuständige Finanzamt (in Berlin: Mitte/Tiergarten). Die Senatsverwaltung für Finanzen versteht natürlich bestens, wie verwirrend das mit den Steuern manchmal sein kann und hat deshalb auf ihrer Website gleich einen freundlichen Tipp parat: „Es ist empfehlenswert, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen – so können Sie es vermeiden, irrtümlich Zahlungstermine zu versäumen.“

Wer hat das noch nicht verstanden?

Zugegeben haben ihre Versäumnisse bisher Niels Annen (SPD) und Tankred Schipanski (CDU) sowie knapp ein Fünftel der Grünen-Fraktion: Neben Fraktionschef Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl und Maria Klein-Schmeink meldeten sich neun weitere zu spät an oder zahlten „zeitweise nicht ordnungsgemäß“. LOU ZUCKER