Lärmklagen gegen Kitas
: Maulkorb für Kinder

Es gibt kaum ein Thema, bei dem die Empörung so einhellig ist – und Konsequenzen doch ausbleiben. Alle Parteien, alle sich zu Wort meldenden Organisationen wetteifern darin, die Lärm-Klagen gegen Kindergärten mit markigen Worten zu verurteilen. Doch es passiert – nichts. Denn der Teufel liegt im Detail und Hamburgs Gesetzgeber ducken sich weg, unsicher, ob sie mit einer Kinderlärm-Verordnung die eigenen Kompetenzen nicht überschreiten würden.

KOMMENTARVON MARCO CARINI

Schuld daran tragen auch alle CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten, die zustimmten, als bei der Föderalismusreform die Regelungskompetenz der Länder für „Lärm von Anlagen mit sozialer Zweckbestimmung“ in letzter Minute aus dem Gesetzesentwurf gekippt wurde. Nun dürfen die Länder zwar den Rasenmäher-Lärm regeln und Biergärten in Wohngebieten erlauben, möglicherweise aber nicht Kindergarten-Kindern die Lizenz zum Lärmen erteilen.

Wieder einmal heißt es deshalb: Was Politiker vergeigt haben, müssen Juristen ausbügeln. Die Gerichte haben bei der Beurteilung von Kinderlärm-Konflikten einen Bewertungsspielraum, den sie nutzen können und müssen – zu Gunsten der Kinder. Wo die Parteien versagen, brauchen Kinder Parteilichkeit. Zeigen die Unparteilichen hier keine Courage, müssen wir unseren Kindern bald einen Maulkorb verpassen. bericht SEITE 22