: Gewerkschaftskonkurrenz ist nicht tariffähig
BERLIN dpa/taz | Die sogenannten Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften dürfen künftig keine Tarifverträge mehr abschließen. Das Bundesarbeitsgericht sprach am Dienstag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit ab. Die Chancen von Leiharbeitern auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften von Unternehmen haben sich damit erhöht. Die Zeitarbeitsgewerkschaften gelten als arbeitgebernah. Die Gewerkschaft Ver.di und das Land Berlin hatten die Tariffähigkeit der CGZP angezweifelt und ihr Dumping vorgeworfen.
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