: Nicht zu beanstanden
Schwachhauser Heerstraße: Klage abgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Klage dreier Anlieger gegen den Ausbau der Schwachhauser Heerstraße abgewiesen. Zugleich ist das Umweltressort jedoch verpflichtet worden, neu über den aktiven Lärmschutz an der Eisenbahnbrücke zu entscheiden.
Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss verstoße nicht gegen die Verfahrensvorschriften, sagt das Oberverwaltungsgericht, auch die Umweltbelange seien „eingehend“ untersucht worden.
Im Ergebnis kommen die Richter zu dem Schluss, dass mit einer „erheblichen“ Zunahme des Autoverkehrs nicht zu rechnen sei. Die Verkehrsbelastung werde sich auch nach dem Ausbau „in der jetzigen Größenordnung“ bewegen. Die entsprechende Prognose sei „rechtlich nicht zu beanstanden“. mnz