: Startschuss für Männerförderung
GLEICHSTELLUNG Zum Jahreswechsel tritt in Niedersachsen ein neues Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Die Grünen sehen darin einen Rückschritt in der Frauenförderung um mehrere Jahrzehnte
Die Niedersächsischen Landtagsgrünen haben das neue Gleichberechtigungsgesetz als „völlig unzulänglich“ kritisiert. Mit den Stimmen von CDU und FDP hatte der Landtag im Dezember eine Novelle verabschiedet, die zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt. „Der Gleichstellungsgedanke wird zu Gunsten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgegeben“, kritisiert die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Elke Twesten, gegenüber der taz. Zwar sei die Vereinbarkeit auch für die Grünen eine „wichtige Geschichte“. Trotzdem sieht sie in dem Gesetz eine Gefahr: „Frauenpolitik und Familienpolitik sind eben zwei verschiedene Sachen.“
Das neue Gesetz sei „Männerförderung par excellence“, so Twesten. Die Frauenquote von 50 Prozent in den niedersächsischen Verwaltungen fällt weg. Bislang erhielten Frauen, wenn sie in einer Dienststelle in der Minderheit waren, gezielte Fördermaßnahmen und konnten so schneller befördert werden.
Ab dem 1. Januar gibt es eine Quote, die für beide Geschlechter gilt. So können in Zukunft auch Männer gefördert werden, wenn sie weniger als 45 Prozent der Beschäftigten stellen. Gleichstellungsziele können die Dienststellen künftig selbst festlegen. Für Twesten ist die Gesetzesnovelle ein „Rückschritt in der Frauenförderung um mehrere Jahrzehnte“. Weil Frauen häufiger Teilzeitverträge hätten als Männer, würden die Förderungen in Zukunft hauptsächlich männliche Angestellte erhalten, prognostiziert sie.
Der Grünen missfällt außerdem „der Ton des Gesetzes“. Die Regelungen seien zu unverbindlich. In Zukunft muss es hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte nur noch ab 50 Beschäftigten geben.
Das alte Gesetz war von der rot-grünen Landesregierung 1994 verabschiedet worden. Seitdem ist der Anteil von Frauen im höheren Dienst von rund 38 auf 45 Prozent gestiegen. „Das, was bisher erfolgreich praktiziert wurde, darf jetzt nicht aufgegeben werden“, sagt Twesten. BELA