: Trotz Verbrauchergesetz tappen Eierkäufer im Dunkeln
DIOXIN III Bloßer Verdacht reicht Behörden nicht aus, um Handel zu warnen. So bleiben Eier zunächst im Regal
Jutta Jaksche, Verbraucherschützerin
BERLIN taz | Habe ich verseuchte Eier zu mir genommen? Sind die bereits gekauften Produkte in meinem Kühlschrank problematisch? Kann ich die im Handel befindlichen Eier noch bedenkenlos kaufen? Diese drei Fragen stellen sich Verbraucher derzeit wohl am häufigsten, wenn sie an den Dioxin-Skandal denken. Doch weder die Verbraucherzentrale Bundesverband noch der Einzelhandel wissen Genaueres über den Verbleib der belasteten Eier: Denn neben ein paar bekannt gewordenen Höfen steht eine unbekannte Zahl potenziell belasteter Betriebe.
Gesetzliche Hürden verhindern nämlich, dass sich Verbraucher beim Einkaufen wieder schnell sicher fühlen können. Bislang werden nur Eier und Eierprodukte von Betrieben aus dem Markt genommen, bei denen eine Dioxinverseuchung nachgewiesen wurde. Bei einer Vielzahl der gesperrten Höfe ist dies nicht der Fall, da die Prüfung noch aussteht. Bis dahin bleiben die Produkte dieser Landwirte im Umlauf – auch der Handel erfährt nicht von den Behörden, welche Betriebe gesperrt sind. Mit derartigen Informationen muss sich die Behörde zurückhalten, da sie bei der gegenwärtigen Gesetzeslage sonst Klagen wegen Rufmord und Geschäftsschädigung von Seiten der Landwirte zu befürchten hätte.
Jutta Jaksche, Referentin für Ernährungspolitik und Lebensmittelqualität des Verbraucherverbandes, plädiert daher für eine Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes. Oberstes Ziel müsse sein, dass der Verbraucher im Handel keine zweifelhaften Produkte findet – Behörden und Handel müssten einen Weg finden, wichtige Informationen auszutauschen, ohne dabei die Betriebe zu schädigen. Dies wäre durch diskrete Absprachen möglich. Der Handel könnte dann die Produkte der gesperrten Höfe aus den Regalen nehmen und dem Verbraucher so mehr Sicherheit bieten.
Derzeit raten Verbraucherschützer zur Zurückhaltung beim Konsum. Als weitere Schutzmaßnahme bleibt dem Verbraucher die Überprüfung der auf den Eiern gedruckten Kennnummern. Die beiden Ziffern nach dem Länderkennzeichen weisen das produzierende Bundesland aus. Im Fall des Beispielcodes „2-DE-0513912“ wäre dies die 05 für Nordrhein-Westfalen. Problematisch sind nach derzeitigen Erkenntnissen hauptsächlich die besagte Nummer 05 und die 03 für Niedersachsen.
Eine endgültige Klärung erscheint noch fern: Selbst eine Dioxin-Untersuchung im Eilverfahren dauert bis zu fünf Tagen. Mit ersten Ergebnissen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird in der nächsten Woche gerechnet. ELIAS SCHNEIDER