Tempelhof erwartet sein Urteil

Heute entscheidet das Oberverwaltungsgericht über die Schließung. Zuvor erteilte der Richter Plänen für einen Betrieb für Geschäftsjets über 2011 hinaus eine Absage

Heute um 13 Uhr ist Tempelhof-Time. Zur Mittagsstunde will der Vorsitzende Richter beim Oberverwaltungsgericht (OVG), Jürgen Kipp, sein Urteil zur Schließung des Mini-Flughafens sprechen. Wie das ausfällt, ließ er bis zuletzt offen. Nach einem zehnstündigen Verhandlungsmarathon am Dienstag regte Kipp sogar einen Vergleich zwischen dem Senat und den klagenden Airlines an. Gegenstand des Vergleichs ist eine Verschiebung des Schließungstermin vom 31. Oktober 2007 um ein Jahr. Bis dahin, sagte Kipp zur Begründung, sei der Autobahnanschluss für den Flughafen Schönefeld fertig. Damit hätten die Luftverkehrsunternehmen, die von Tempelhof nach Schönefeld umziehen sollen, bessere Bedingungen als ein Jahr vorher.

Kläger-Anwalt Norbert Kämper, der fünf Unternehmen vertritt, sagte gestern, bei einem Vergleich komme es auf die Details an. Der Chef des klagenden Unternehmens Windrose Air Jetcharter, Thomas Stillmann, sagte dagegen, er werde sich keinem Druck aussetzen. Stillmann lehnt bislang einen Umzug nach Schönefeld für seine Firma ab. Das Land Berlin wollte zu einer möglichen Verlängerung der Betriebsgenehmigung zunächst keine Stellung beziehen.

Kommt ein Vergleich nicht zustande, wird es heute eine Entscheidung geben. Die könne durchaus auch lauten, Tempelhof schließe wie geplant 2007, ließ Kipp durchblicken. Aber auch eine Vorlage des Streitfalls beim Europäischen Gerichtshof schloss der Richter nicht aus.

Ein Urteil hat Jürgen Kipp aber schon gefällt. Der Flugbetrieb auf dem Flughafen Tempelhof muss bis spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg International beendet sein. Auch eine Weiterführung als Geschäftsflughafen sei nicht möglich, so Kipp. Damit bestätigte er die Rechtsauffassung des Senats. Der hatte möglichen Investoren ein ums andere Mal erklärt: Selbst ein eingeschränkter Weiterbetrieb nach 2011 gefährde das Planfeststellungsverfahren für Schönefeld.

Mit seiner Bekräftigung beerdigte das OVG damit wohl auch die Pläne der Bahn und des US-Investors Langhammer, Tempelhof für Geschäftsflieger und Privatjets über 2011 hinaus offenzuhalten. UWE RADA