Helm bleibt freiwillig

FAHRRÄDER Bundesgerichtshof verneint Mitschuld von helmlosen Radfahrern an Unfallfolgen

BERLIN/KARLSRUHE taz | Radfahrer tragen keine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls, wenn sie ohne Helm unterwegs sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit ein umstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig aufgehoben. Weil es keine gesetzliche Helmpflicht gebe und nur eine kleine Minderheit der Radfahrer mit Helm unterwegs sei, gehöre das Tragen eines Helms nicht zum allgemeinen Verkehrsbewusstsein, argumentierte das Gericht. Der geschädigten Radfahrerin steht damit Schadenersatz in vollem Umfang zu.

Das Urteil stieß auf allgemeine Zustimmung: Der Fahrradclub ADFC und der Autoclub ADAC begrüßten es gleichermaßen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigte, dass keine Helmpflicht geplant sei. Auch die Helmhersteller lehnen eine Pflicht ab. MKR, CHR

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