: Bewegung beim Wohnungsbau
Öffentliche und genossenschaftliche Unternehmen wollen in diesem Jahr 1.600 Wohnungen bauen. Für 400 davon hat der Senat verbilligte Grundstücke zur Verfügung gestellt. Die Sozialwohnungen werden knapp
Die gemeinwirtschaftlich orientierten Wohnungsunternehmen werden in diesem Jahr dem Wohnungsbau auf die Sprünge helfen. 1.600 neue Wohnungen würden die öffentlichen und genossenschaftlichen Unternehmen fertigstellen, kündigte der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) an. Zum Vergleich: im Jahr 2005 waren es nur 728 Wohnungen. Damit würden die VNW-Mitglieder deutlich mehr Wohnungen bauen, als sie dem Senat zum Dank für verbilligte Grundstücke versprochen haben.
Das verstärkte Engagement der VNW-Unternehmen geht auf eine Vereinbarung des Senats mit der Wohnungswirtschaft aus dem Sommer zurück: Die gemeinwirtschaftlich ausgerichteten und die gewinnorientierten Wohnungsunternehmen sollen städtische Grundstücke für insgesamt 1.000 Wohnungen zum Vorzugspreis kaufen können. Im Gegenzug verpflichteten sie sich, auf diesen Grundstücken noch 2007 mit dem Bau von 1.000 Wohnungen zu beginnen. 1.000 weitere Wohnungen sollen sie auf Privatgrundstücken errichten. 800 dieser insgesamt 2.000 Wohnungen werden von den VNW-Unternehmen gebaut.
Mit der Vereinbarung hat der Senat auf die niedrigen Neubauzahlen der vergangenen Jahre reagiert. Die seit Amtsübernahme des CDU-Senats ohnehin niedrigen Fertigstellungszahlen von durchschnittlich 3.800 Wohnungen in den Jahren 2002 bis 2004 sind 2005 auf 3.300 gesunken. Experten gehen von einem jährlichen Neubaubedarf von mindestens 5.000 Wohnungen aus.
Dazu kommt, dass die vom Senat bereitgestellten Fördergelder in den vergangenen Jahren nur zu einem Bruchteil abgerufen wurden. 2005 wollte der Senat den Bau von 1.200 Eigentumswohnungen fördern. Tatsächlich angefordert wurde Geld für 703 Wohnungen. Noch drastischer ist das Verhältnis beim sozialen Mietwohnungsbau: Gefördert wurden 184 Wohnungen, das Ziel waren 1.250 Wohnungen. Dabei wird bis 2010 für 25.000 Sozialwohnungen die Belegungsbindung aufgehoben. Für die VNW-Wohnungen auf verbilligtem Grund gelten Mietobergrenzen. GERNOT KNÖDLER