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Archiv-Artikel

Mit Faxen gegen Schröder

AKTIONSTAG Anti-rechts-Initiativen protestieren gegen eine umstrittene Extremismus-Erklärung, die die Familienministerin von ihnen verlangt: „Klima des Misstrauens“

„Die Bundesregierung stellt alle unter Generalverdacht“

Antrag von SPD und Grünen

VON WOLF SCHMIDT UND ANDREAS SPEIT

Vielleicht sollte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) einen Tag lang einfach ihr Faxgerät ausschalten und nicht in ihren E-Mail-Eingang schauen. Denn für diesen Dienstag haben mehrere Anti-rechts-Initiativen zum Protest gegen eines der umstrittensten Projekte der Ministerin aufgerufen: die sogenannte Extremismus-Klausel.

Um an Fördermittel aus dem Familienministerium zu kommen, müssen Initiativen für Demokratie und gegen Rechtsextremismus seit Beginn des Jahres eine Erklärung unterschreiben. Darin sollen sie nicht nur versichern, dass sie selbst auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen – sondern auch, dass sie ihre Partner auf Grundgesetztreue überprüfen.

Mit der Extremismus-Klausel werde ein „Klima des Misstrauens“ geschürt, schreiben die Initiatoren des Protesttags, zu denen angesehene Vereine wie die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste und das Kulturbüro Sachsen zählen. Problematisch sei nicht so sehr, dass die Träger sich selbst zum Grundgesetz bekennen sollen, sondern dass sie auch die Verfassungstreue ihrer Partner abklären sollen. Diesem „gegenseitigen Bespitzelungszwang“ wolle man sich nicht beugen. Deshalb sollen Familienministerin Schröder und Kanzlerin Angela Merkel am Dienstag mit Briefen, Faxen und E-Mails zugeschüttet werden.

Nicht nur Anti-rechts-Initiativen protestieren gegen Schröder. Mit Berlin hat vor wenigen Tagen das erste Bundesland angekündigt, juristisch gegen die Klausel vorgehen zu wollen. Das Land beruft sich auf den Verwaltungsrechtler Ulrich Battis, der vor kurzem Teile der verlangten Erklärung als „verfassungsrechtlich bedenklich“ bezeichnet hatte. Im Bundestag wollen kommende Woche die SPD und die Grünen fordern, die umstrittene Klausel zu streichen. In einem gemeinsamen Antrag heißt es, die Regierung erwecke den Eindruck, „einen Generalverdacht gegen all jene etablieren zu wollen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren“.

An welcher Stelle Projektträger rote Linien ziehen sollen, hat das Familienministerium in einem vierseitigen Leitfaden festgehalten. So seien vor allem die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern zu berücksichtigen, aber auch Medienberichte könnten Hinweise darauf geben, ob jemand als Partner tauge oder nicht. Bei der Linkspartei gebe es beispielsweise „offen extremistische Zusammenschlüsse“ wie die „Kommunistische Plattform“, mit denen eine Kooperation nicht infrage komme, wenn man Fördergelder wolle.

Kritiker halten vor allem die zentrale Rolle der Verfassungsschutzbehörden bei der Einschätzung für problematisch. So weisen die Initiatoren des Aktionstages darauf hin, dass in der Vergangenheit antifaschistische Zeitungen und Archive vor Gericht erfolgreich gegen die Bewertung des Verfassungsschutzes als „linksextrem“ geklagt hätten. Grünen-Chefin Claudia Roth und andere Abgeordnete ihrer Partei erklärten am Montag, die Klausel verursache Ängste bei den Trägern: „Sie wissen nicht, ob sie mit Rückforderungen von Fördermitteln rechnen müssen, falls sie unwissentlich mit Personen arbeiten, die der Regierung nicht genehm sind.“

Doch die schwarz-gelbe Koalition hält bisher eisern an der Klausel fest. „Extremismus kann nicht mit Extremisten bekämpft werden“, sagte Dorothee Bär (CSU) vergangene Woche im Namen der Union im Bundestag.

Es gibt allerdings auch Anti-rechts-Initiativen, die sich der geforderten Erklärung nicht verweigern. Nicht weil sie sie gut finden, sondern weil sie bezweifeln, dass ihnen in der Praxis ein Verstoß nachgewiesen werden kann. „Wir unterschreiben und machen weiter wie bisher“, heißt es bei einem Träger, der anonym bleiben möchte. Die angesehene Amadeu-Antonio-Stiftung geht einen Mittelweg. So hat Stiftungschefin Anetta Kahane die Erklärung zwar unterschrieben, um weiter Geld zu bekommen – schrieb aber darunter: Eine „verfassungsrechtliche Überprüfung“ sei „dringend notwendig“.