NACHRICHTEN

Einen vorläufigen Vergleich geschlossen haben die Beteiligten im Streit um die Werke des norddeutschen Künstlers Erich Klahn (1901–1978) und dessen nationalsozialistische Vergangenheit. Danach sollen die Werke des Künstlers noch mindestens bis 2015 im Kloster Mariensee bei Hannover öffentlich gezeigt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Die Klosterkammer Hannover hatte im Mai ihren Vertrag mit der Klahn-Stiftung fristlos gekündigt, weil Klahn bereits 1921 der NSDAP beigetreten sei. Sie will die Werke des Künstlers an die Stifter zurückgeben und das Klahn-Museum schließen. +++ Die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger in Göttingen für zu niedrig erklärt hat das niedersächsische Landessozialgericht. Nach Angaben des Gerichts legte der Landkreis Göttingen die Unterkunftskosten allein anhand des Quadratmeterpreises fest. Das sei aber nicht ausreichend, weil der Preis auch von der Wohnlage und der Beschaffenheit der Wohnung abhängig sei. Belastbare Mietobergrenzen könnten nur auf Grundlage eines neuen Konzepts bestimmt werden, urteilte das Gericht. +++ Ein Kuttentrageverbot gilt beim Wilhelmshavener „Wochenende an der Jade“, bei der bis zu 300.000 Besucher erwartet werden. Es richtet sich gegen Abzeichen der Motorradgruppierungen Hells Angels, Red Devils, Brigade 81, Street Crew, Bandidos, Gremium MC, „Alte Werte“ MC, Satudarah und Mongols MC. +++