: Alleingang beim Kinderlärm-Gesetz
Obwohl sie inhaltlich das Gleiche wollen, können sich die Bürgerschaftsfraktionen nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. SPD und GAL kritisieren den Gesetzentwurf der CDU als wirkungslos, weil zu wenig konkret
Der Lärm, der von einem Kindergarten ausgeht, soll anders behandelt werden, als der Lärm einer Fabrik. In diesem Ziel sind sich alle drei Bürgerschaftsfraktionen einig. Nachdem sie zunächst auf eine gemeinsame Verordnung verständigt hatten, um das zu gewährleisten, hat die CDU jetzt im Umweltausschuss einen eigenen Gesetzentwurf durchgedrückt. SPD und GAL finden, damit sei der Sache nicht gedient. Das Thema war aufs Tapet gekommen, nachdem Nachbarn wiederholt gegen den Kinderlärm geklagt und in einem Fall vor Gericht Recht bekommen hatten.
„Anstelle eines gemeinsamen Antrags aller Fraktionen setzt die CDU-Fraktion auf eine symbolische Gesetzgebung ohne rechtliche Durchschlagskraft“, kritisierte der GAL-Umweltpolitiker Christian Maaß. „Eine sachgerechte und rechtssichere Lösung ist dabei auf der Strecke geblieben.“ Seine SPD-Kollegin Monika Schaal sagte: „Appelle an Konfliktbeteiligte und Justiz reichen erwiesenermaßen nicht.“ Für Konflikte zwischen Kitas und Nachbarn seien klare Richtlinien nötig. Die CDU müsse klar sagen, „wo sie steht und was sie will“, so Schaal.
Maaß wirft der CDU vor, die Beratungen des Umweltausschusses darüber, wie Kinderlärm privilegiert werden könnte, zu ignorieren. Weder gingen die Christdemokraten auf die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers ein, noch folgten sie dem Expertenrat, möglichst konkrete Regeln zur Lösung von Nachbarschaftskonflikten aufzustellen.
Die SPD hat ein Gesetz vorgeschlagen, das den Lärm von Kindergärten, Spielplätzen und Schulen grundsätzlich als „unvermeidbar“ und „sozial adäquat“ erklärt. Allerdings solle auch für solche Einrichtungen der Grundsatz der Rücksichtnahme gelten. Lärmquellen, die mit vermeidbarem Aufwand beseitigt werden können, sollten abgestellt werden. Die Zahl von Kinderbetreuungseinrichtungen solle im angemessenen Verhältnis zum Bedarf im Stadtteil stehen. Gernot Knödler