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… muss Schweineluft gefiltert werden

Für neue große Schweineställe gilt in Schleswig-Holstein ab heute eine Filterpflicht. Mit den neuen Filtern sollen schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt begrenzt werden, teilte das Kieler Landwirtschaftsministerium am Montag mit. Wer also künftig Schweinehaltungsanlagen mit mindestens 2.000 Mastschweinen, 750 Sauenplätzen oder mit Raum für mehr als 6.000 Ferkel baut, muss eine Abluftreinigungsanlage einbauen und betreiben. Bestehende Ställe dieser Größenordnung sollen mit Filtern nachgerüstet werden, wenn die Kosten verhältnismäßig sind.

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