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Archiv-Artikel

Huren in NRW für Bordellkontrollen

Nordrhein-westfälische Hurenverbände loben Bundesfamilienministerin für die geplante Genehmigungspflicht für Bordellbetriebe. Eine Strafverfolgung von Freiern halten sie für falsch. Der NRW-CDU gefällt gerade die besonders gut

DÜSSELDORF taz ■ Die Hurenverbände in NRW unterstützen die Gesetzesinitiative der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), Bordelle künftig genehmigungspflichtig zu machen. „Die Arbeits- und damit auch die Lebensumstände der Frauen werden dadurch kontrollierbarer, weil sie nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone stattfinden“, sagt Gisela Zohren von der Dortmunder Mitternachtsmission.

In der Ruhrgebietsstadt gibt es eine solche Genehmigungspflicht bereits seit fünf Jahren – auch ohne die geplante Novelle des Prostitutionsgesetzes. Bordellbetreiber melden ihr Gewerbe – wie jeder andere Vergnügungsbetrieb auch – beim städtischen Gewerbeamt an. Dafür müssen sie sich an bestimmte Auflagen für Lärm- und Jugendschutz halten und die Arbeit ihrer Beschäftigten besteuern. „Die Frauen sind dadurch für Beratungsstellen und Behörden besser erreichbar“, sagt Zohren. „In den Dortmunder Bordellen haben wir seit dieser Regelung einen deutlichen Rückgang von Gewalt und Kriminalität beobachtet“, sagt Gisela Zohren.

Mechthild Eickel, Leiterin der Beratungsstelle des Bochumer Vereins Madonna, sieht darin vor allem die Chance, die Arbeitsbedingungen zu vereinheitlichen und zu verbessern. „Wir sind sehr erleichtert, dass Deutschland seine Prostituierten nicht wieder der alten Rechtslage aussetzt.“ Das hatten weite Teile der Christdemokraten, vor allem aus Bayern, gefordert. Sie wollten die „Förderung der Prostitution“ wie vor der Einführung des bundesweiten Prostitutionsgesetzes 2002 als einen Straftatsbestand ins Gesetzbuch verankern.

Die Genehmigung von Bordellen ist Ländersache. Gesetzliche Rahmenbedingungen fehlen jedoch bislang in NRW, wie in allen anderen deutschen Bundesländern. Deshalb entscheiden die Kommunen über den Status ihrer Bordelle. „Das ist nicht sinnvoll“, sagt Barbara Steffens, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im NRW-Landtag. „Die Arbeitssituation von Prostituierten darf nicht von der politischen Farbe eines Stadtrates abhängen, sonst entsteht eine Bordellmigration in die liberaleren Städte.“

Steffens hat im März die Gutachter der Bundesfamilienministerin in den nordrhein-westfälischen Frauenausschuss eingeladen, um über die Situation der Prostituierten in NRW aufzuklären. Die Gutachten hatten für die Bundesrepublik ergeben, dass kaum Frauen als Prostituierte sozialversichert sind. Die meisten arbeiten trotz Prostitutionsgesetz in der rechtlichen Grauzone. „NRW muss daraus Konsequenzen ziehen“, sagt Steffens. „Leider ist die NRW CDU bei dem Thema sehr konservativ und setzt sich nur dafür ein, dass Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden, statt die Arbeitsbedingungen aller Frauen zu verbessern.“

Eine Strafverfolgung von Freiern sieht auch der Gesetzentwurf der CDU-Bundesfamilienministerin vor. Die Hurenverbände in NRW sehen diesen Vorstoß kritisch. „Wie sollen Freier erkennen, ob eine Frau eine Zwangsprostituierte ist? Das ist für uns und auch die Polizei oft schwer“, sagt Schwester Leoni von der Duisburger Beratungsstelle Solwodi. „Die Angst vor Strafe schreckt die Freier möglicherweise ab, Verdächtiges bei der Polizei zu melden.“

Maria Westerhorstmann, frauenpolitische Sprecherin der NRW-CDU-Fraktion hält die Freierbestrafung dagegen für „einen wirksamen Schutz vor Prostitution“. Dass Bordelle bislang nicht genehmigungspflichtig waren, hätte sie am Mittwoch erstmals gehört. „Daran müssen wir wirklich arbeiten.“ MIRIAM BUNJES