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Archiv-Artikel

Sanktionen gegen Telefonterror

Telefonwerbung nimmt trotz Verbot zu. Grüne fordern deutlich höhere Bußgelder

BERLIN taz ■ Gewinnspiele, Klamotten oder Versicherungen: Es gibt kaum etwas, was Callcenter oder Automatenstimmen am Telefon nicht anpreisen. 224 Millionen Werbeanrufe gingen von Januar bis September 2006 in deutschen Haushalten ein, schätzt die Gesellschaft für Konsumforschung – ein Anstieg um 30 Prozent. Dabei ist Telefonmarketing seit 2004 nur nach vorherigem Einverständnis erlaubt. Dass die Anrufe trotzdem zunehmen, hat einen einfachen Grund: „Es lohnt sich“, sagt Edda Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Gesetzeslücken und fehlende Sanktionen böten Werbetreibenden einen wirtschaftlichen Anreiz, gegen das Gesetz zu verstoßen.

Um das zu ändern, fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nun Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. „Nur mit klaren Sanktionen können wir dem Telefonterror ein Ende setzen“, begründete die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn gestern im Bundestag einen Antrag gegen unerwünschte Telefonwerbung.

Bis Juni muss die Bundesregierung aktiv werden, denn bis dahin ist sie verpflichtet, eine EU-Richtlinie umzusetzen und konkrete Sanktionen bei hartnäckigen und unerwünschten Telefonanrufen sicherzustellen. Bisher haben Betroffene kaum eine Möglichkeit, sich effektiv zur Wehr zu setzen, denn die Herkunft der unangekündigten Anrufe lässt sich nur schwer identifizieren. Zudem müssen die Belästigten Datum, Uhrzeit und weitere Details dokumentieren, um in einem Unterlassungsverfahren eine eidesstattliche Versicherung abgeben zu können. Und diesen Aufwand scheuen die meisten – zumal nicht jeder Angerufene sicher sein kann, ob er nicht bei einer Katalogbestellung oder bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel im Kleingedruckten solchen Werbe-Anrufen ausdrücklich zugestimmt hat. SVEN KULKA