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■ In drei Stufen sollen 320.000 bosnische Flüchtlinge ab dem 1.Juli die Bundesrepublik verlassen müssen

Hannover (taz) – Der Fahrplan für Massenabschiebungen nach Bosnien steht. Eine Arbeitsgruppe der Innenministerien von Bund und Ländern hat sich darauf geeinigt, mit der „zwangsweisen Rückführung“ am 1.Juli zu beginnen. Das bestätigte gestern das niedersächsische Innenministerium. Drei Stufen sind demnach geplant. Als erstes sieht das Abschiebekonzept „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ für die 120.000 Frauen und Männer aus Bosnien vor, die ohne Kinder in die Bundesrepublik geflohen sind. Spätestens bis zum 30.Juni 1997 sollen sie das Land verlassen. Ab dem 1.Juli 1997 sollen dann Familien mit minderjährigen Kindern, das sind beinahe 200.000 Flüchtlinge, zurückgeführt werden.

Nur ein kleiner Teil der 320.000 bosnischen Flüchtlinge soll über den 1.Juli 1998 hinaus bleiben dürfen. So sollen Schüler oder Auszubildende, die kurz vor ihrer Abschlußprüfung stehen, ihre Ausbildung noch beenden dürfen. Wie es gestern im niedersächsischen Innenministerium hieß, gibt es auch Überlegungen, minderjährige Kinder, die allein in die Bundesrepublik geflohen und deren Eltern unauffindbar sind, zunächst von der Rückführung auszunehmen. Außerdem soll durch Vergewaltigung oder Folter traumatisierten Frauen und Männern gestattet werden, ihre ärztliche Behandlung abzuschließen, wenn diese in Bosnien nicht möglich sei. Voraussetzung dafür sei allerdings eine amtsärztliche Begutachtung.

Das vorgestern in Düsseldorf von den zuständigen Referatsleitern der Ministerien vereinbarte Konzept soll am 26.Januar von der Länder-Innenministerkonferenz verabschiedet werden. Heute wollen sich in Hannover auch die Staatssekretäre der SPD-regierten Länder noch einmal mit der zwangsweisen Rückführung der bosnischen Flüchtlinge befassen. Im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen gibt es Vorbehalte gegen das Konzept. Er fühle sich durch die Vereinbarungen nicht gebunden, erklärte gestern Innenminister Franz-Josef Kniola. Solange es keine zwischenstaatliche Vereinbarung über die Wiederaufbauhilfe für Bosnien gäbe und man den Flüchtlingen dort keine menschenwürdige Unterkunft garantieren könne, werde es keine zwangsweise Rückführung geben, so Kniola. Jürgen Voges Seite 9

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