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■ EthikunterrichtUnion für Religion

Baden-Baden (epd/taz) – Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßte gestern die Ankündigung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, gegen eine Einführung des Faches „Lebensgestaltung-Ethik-Religionen“ (LER) in Brandenburg ab 1996/97 vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Der Justiziar der Unionsfraktion, Reinhard Göhner, verwies am Mittwoch auf den Grundgesetzartikel 7, der ein Pflichtfach Religionsunterricht verlange. Die sogenannte Bremer Klausel könne durch Brandenburg nicht beansprucht werden, denn sie gelte nicht für die ostdeutschen Länder. Sie besagt allerdings, daß in allen Ländern, in denen 1949 keine rechtlichen Regelungen für den Religionsunterricht bestanden, Religion nicht zum Pflichtfach an Schulen werden muß.

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