■ Ethikunterricht: Union für Religion
Baden-Baden (epd/taz) – Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßte gestern die Ankündigung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, gegen eine Einführung des Faches „Lebensgestaltung-Ethik-Religionen“ (LER) in Brandenburg ab 1996/97 vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Der Justiziar der Unionsfraktion, Reinhard Göhner, verwies am Mittwoch auf den Grundgesetzartikel 7, der ein Pflichtfach Religionsunterricht verlange. Die sogenannte Bremer Klausel könne durch Brandenburg nicht beansprucht werden, denn sie gelte nicht für die ostdeutschen Länder. Sie besagt allerdings, daß in allen Ländern, in denen 1949 keine rechtlichen Regelungen für den Religionsunterricht bestanden, Religion nicht zum Pflichtfach an Schulen werden muß.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen