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Sextouristen auf der Flucht

Noch ist unklar, wie zwei deutschen Männern, die auf den Philippinen wegen sexuellen Kindesmißbrauchs angeklagt sind, die Flucht gelang. Leistete die deutsche Botschaft etwa Fluchthilfe?  ■ Von Petra Welzel

Berlin (taz) – Anfang Februar ist einem deutschen Kindersextouristen die Flucht aus der philippinischen Hauptstadt Manila gelungen, wo ihm 51 Jahre Haft wegen des sexuellen Mißbrauchs eines neunjährigen philippinischen Mädchens drohten. Es handelt sich um den 32jährigen Thomas B. aus Iserlohn. Sein Fall hat jetzt das Interesse der Öffentlichkeit erregt, nachdem das Magazin Die Woche in seiner neuesten Ausgabe schwere Vorwürfe gegen die Angestellten der deutschen Botschaften in Manila und Kuala Lumpur (Malaysia) erhoben hat.

Pater Shay Cullen, Gründer der philippinischen Kinderschutzorganisation „Preda“, wirft der deutschen Botschaft in Manila vor, sie habe B. und dem zweiten Verdächtigen, Andreas Friedrich L., zur Flucht verholfen. L. stand in Manila ebenfalls eine Haftstrafe wegen sexueller Vergehen bevor. Das Auswärtige Amt prüft derzeit noch die Vorfälle.

Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes steht soviel fest: Thomas B. wurde am 12. Januar 1996 in Manila gegen Kaution vorläufig freigelassen. Wie er von dort nach Kuala Lumpur gekommen ist, sei noch unklar. In der malaysischen Hauptstadt stellte ihm die deutsche Botschaft am 4. Februar ein Ersatzdokument aus, das drei Tage gültig war und ihm die Rückkehr nach Deutschland ermöglichte. Der Botschaft habe kein Haftbefehl vorgelegen, verlautet aus dem Auswärtigen Amt. Daher hätten keine Bedenken bestanden, B. die Reisepapiere zu gewähren.

Anders verhält es sich mit der Flucht L.s. Ihm wurden die Ersatzpapiere von der deutschen Botschaft auf den Philippinen ausgestellt. Normalerweise werden die Botschaften über Haftbefehle oder Rechtsbeihilfen informiert. Sie müßten also von dem Strafverfahren gewußt haben. Das Auswärtige Amt leitete inzwischen seine Informationen an die deutschen Justizbehörden weiter.

Nach den Paragraphen 5 und 176 des Strafgesetzbuches können deutsche Kindersextouristen zu einer Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verurteilt werden, wenn sie sich im Ausland durch den sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen strafbar gemacht haben. Zu einer Verurteilung kam es aber erst in einem Fall.

Die Staatsanwaltschaft in Hagen, die für den aus Iserlohn stammenden B. zuständig ist, hat jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Als Beweismaterial liegen den Ermittlern drei Ablichtungen nicht gerade ausführlicher philippinischer Zeitungsberichte sowie eine Kopie der sieben Zeilen langen Zeugenaussage des mißbrauchten neunjährigen Mädchens vor. B. soll sich mittlerweile wieder in Iserlohn aufhalten. „Ich weiß das nur von Ihren Kollegen von der Presse, amtlich bestätigen kann ich das nicht“, sagt Rudolf Kurz, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Hagen. „Und selbst wenn er jetzt bei uns im Zimmer stünde, könnten wir ihn nicht festnehmen“, fügt er hinzu. Ein dringender Tatverdacht, der eine Verhaftung begründen würde, besteht nicht. Das vorhandene Beweismaterial erhärte gerade einmal den „hinreichenden Tatverdacht“, sagt Kurz, und der hat nur die Anklage zur Folge.

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