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Ruandas Völkermord-Gesetz

Am 10. August verabschiedete Ruandas Parlament ein Gesetz über die juristische Aufarbeitung des Völkermordes. 1994 hatten Hutu-Milizen in Ruanda Hunderttausende Angehörige der Tutsi-Minderheit und gemäßigte Hutu umgebracht. Das Gesetz betrifft „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Massaker“ im gesamten Zeitraum seit Beginn des ruandischen Bürgerkrieges im Oktober 1990.

Das Gesetz definiert mehrere Kategorien von Angeklagten:

„1a: Die Person, die durch kriminelle Akte oder Beteiligung daran zu den Planern, den Organisatoren, den Anstiftern, den Überwachern und den Ausbildern des Völkermordes, der Massaker oder der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zählen ist.

1b: Die Person, die in verantwortlicher Position auf der Ebene der Nation, der Präfektur, der Gemeinde, des Sektors oder der Zelle, innerhalb der politischen Parteien, der Armee, der Religionsgemeinschaften oder der Milizen gehandelt, diese Verbrechen begangen oder andere dazu ermutigt hat.

1c: Der besonders berüchtigte Mörder, der sich in seinem Lebensumfeld oder überall, wo er auftrat, durch den Eifer ausgezeichnet hat, der ihn bei den Tötungen kennzeichnete, oder der exzessiven Böswilligkeit, mit der sie durchgeführt wurden.

1d: Die Person, die Akte der sexuellen Folter begangen hat.

2: Die Person, die durch kriminelle Akte oder Beteiligung daran zu den anderen Urhebern oder Komplizen freiwilligen Homizids oder schwerer Vergehen an Personen mit Todesfolge zu zählen ist.“

Es folgen zwei weitere Kategorien, die weniger schwere Verbrechen betreffen, zum Beispiel Aneignung fremden Eigentums.

Täterkategorie 1 erhält die Todesstrafe; Kategorie 2 erhält lebenslange Haft, die anderen leichtere Strafen. Das Ablegen von Geständnissen vermindert die Strafen, außer Todesstrafe.

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