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Nicht für unsere Ohren

■ Mykonos-Prozeß: Geheime „Quelle C“ sagt über Verwicklung des Iran aus

Berlin (dpa) – Strengste Geheimhaltung gilt seit gestern im Mykonos-Prozeß in Berlin. Kurz nach Verhandlungsbeginn wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen und den Prozeßbeteiligten eine Schweigepflicht auferlegt: Vor dem 1. Großen Strafsenat des Berliner Kammergerichts wird die sogenannte „Quelle C“ vernommen. Der Zeuge soll nach Angaben des ehemaligen iranischen Staatspräsidenten Abol Hassan Bani Sadr „direktes Wissen“ über eine Verwicklung der iranischen Staatsspitze in den Anschlag im Lokal Mykonos im September 1992 haben, bei dem vier iranische Oppositionspolitiker getötet wurden. Die Anwälte der Nebenklage äußerten sich zufrieden über den Verlauf der Vernehmung.

Während bei der Zeugenvernehmung von Bani Sadr Ende August die umliegenden Straßen abgesperrt und das Kriminalgericht in Moabit von Scharfschützen und einem großen Polizeiaufgebot bewacht wurden, waren die Sicherheitsmaßnahmen für die „Quelle C“ eher unauffällig. Ohne großes Aufsehen zu erregen, wurde der Zeuge an der Öffentlichkeit vorbei in den Gerichtssaal geschleust. Er mußte nach Angaben der Bundesanwaltschaft aus dem Iran fliehen, nachdem ein Tötungsbefehl gegen ihn ergangen war. Er und seine Angehörigen sowie Informanten gelten als außergewöhnlich gefährdet. Die strenge Geheimhaltung der Vernehmung hatte die Bundesanwaltschaft beantragt, die den Zeugen bereits Ende September vernommen hatte. Sie hatte bestätigt, daß er ehemals eine Funktion im iranischen Staatsapparat innehatte.

Bei seiner Zeugenaussage im Mykonos-Prozeß hatte Bani Sadr den religiösen Führer des Iran Ali Chamenei und den Staatspräsidenten Ali Akbar Haschemi Rafsandschani direkt beschuldigt, den Befehl für den Terroranschlag gegeben zu haben. Dabei berief er sich auf zwei Quellen, unter anderem den seit Donnerstag unter strengster Geheimhaltung vernommenen Zeugen.

Der Prozeß hatte bereits mehrfach zu Spannungen in den deutsch-iranischen Beziehungen geführt.

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