■ Am Rande: Jetzt wird der Preis noch heißer
Luxemburg (dpa) – Die Werbeform der sogenannten Telepromotions kann längere Sendezeiten im Fernsehen beanspruchen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte gestern, die Telepromotions brauchten in ihrer Darstellung mehr Zeit als die Werbespots. Bei den Promotions ist die Werbung in Sendungen eingepackt, wie z.B. in der RTL-Show „Der Preis ist heiß“. Die Werbung einschließlich dieser Form kann damit 20 Prozent der täglichen Sendezeit umfassen. In der TV- Werbe-Richtlinie von 1989 war zwischen Werbespots und Teleshopping (mit Nennung einer Telefonnummer zum Bestellen) unterschieden worden. Die Sendezeit für Spots wurde auf 15 Prozent begrenzt, einschließlich Teleshopping kann die Zeit aber auf 20 Prozent ausgedehnt werden.
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