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Asylrecht – billig und ultra light

■ betr.: „Algerien beginnt am Air port Frankfurt“, taz vom 3. 4. 97

Wo bleibt die deutsche Gründlichkeit? Unser neues Asylrecht läßt sich doch noch viel effizienter durchorganisieren!

Wer Asyl will, stellt einen entsprechenden Antrag bei den Behörden ihres/seines jeweiligen Heimatlandes. Dort wird eingehend geprüft, ob ein solcher Antrag ausreichend und überzeugend begründet ist (zum Beispiel Foltervorwürfe werden direkt vor Ort untersucht – halte ich mich oder meine Kollegen für glaubwürdig, Folterer überlegen, ob sie sich Folter zutrauen etc.). Antragsteller mit positivem Bescheid werden mit dem nächsten Sammeltransporter (kostengünstiger) nach Deutschland ausgeflogen. Am Zielort erfolgt die Übergabe durch Beamte des Heimatlandes an den Bundesgrenzschutz. So kann ein weiteres Mal sichergestellt werden, daß kein Asyl erschlichen wird (Stichwort Wirtschafts-/Hungerflüchtlinge etc.).

Schließlich soll unser ach so freiheitliches und vorbildliches Asylrecht nicht mißbraucht werden (auch nicht von unserer höchst christlichen Regierung?). Angelika Hamlaoui, Münster

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